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Meine Nachbarschaft: Harry-Fuld-Straße

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Idee

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Durchfahrt durch Wohngebiete erst ab 06:00 Uhr morgens erlauben

26.09.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 182/1 Betreff: Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Durchfahrt durch Wohngebiete erst ab 06:00 Uhr morgens erlauben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Regelung bzw. ein nächtliches Fahrverbot zu erlassen, damit LKW nicht vor 6 Uhr morgens durch Wohngebiete fahren und dort Lärm verursachen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner verschiedener Straßen im Gallus haben sich über Ruhestörungen vor 6 Uhr beschwert, die durch LKW entstehen, die beispielsweise Lebensmittelmärkte beliefern. Diese fahren oft längere Strecken durch reine Wohnstraßen (bspw. Frankenallee), obwohl sie die entsprechende Strecke auch auf der Mainzer Landstraße zurücklegen könnten. Auch in den Verbindungsstraßen zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee (bspw. Krifteler Straße, Schwalbacher Straße) gibt es viel LKW-Durchgangsverkehr, der die Anwohnerinnen und Anwohner morgens aus dem Bett wirft. In Wohngebieten sollte es zumindest eine Lärmpause bis 6 Uhr morgens geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo runter vor Kinder- und Jugendeinrichtungen hier: Tempo 30 auf der Kleyerstraße

07.09.2021 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 680 entstanden aus Vorlage: OF 130/1 vom 23.08.2021 Betreff: Tempo runter vor Kinder- und Jugendeinrichtungen hier: Tempo 30 auf der Kleyerstraße Vorgang: OM 6337/20 OBR 1; OM 7322/21 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, die Kleyerstraße auf dem Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße (Galluswarte) und westlicher Weilburger Straße in beide Richtungen für den Verkehr mit Tempo 30 zu beschränken. Dazu sollen Schilder und Markierungen auf der Straße auf Tempo 30 sowie spielende Kinder und den Radverkehr hinweisen. Begründung: Die Kleyerstraße verbindet das Gallus mit Griesheim. Schmale Gehwege, auf denen Pkw parken, sowie Straßenbahngleise im Straßenraum, die insbesondere bei Nässe gefährlich für Radfahrende sind, verlangen hohe Konzentration und Rücksichtnahme. Der Verkehr ist gerade für schwächere und mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende gefährlich und unkomfortabel. Daher fährt die Straßenbahn ohnehin regelmäßig bereits nicht schneller als Tempo 30. Vier Kindergärten - davon einer im Bau - befinden sich in dem Bereich der Kleyerstraße: Kindergarten Kleyerstraße 7 (im Bau), Kindergarten Bahnbini Kleyerstraße 25, Awo Kita Adlerwerke Kleyerstraße 41, Kindergarten Galluspark, Pfarrer-Perabo-Platz 1. Wendet man die übliche Geschwindigkeitsbeschränkung im Umkreis von 300 Meter um die Kitas an, müsste die Straße ohnehin in voller Länge Tempo 30 aufweisen. Weiterhin befinden sich in dem Abschnitt drei größere öffentliche Spielplätze und Bolzplätze, zu denen Kinder an unübersichtlichen Stellen die Straße queren müssen: Spielplatz Galluspark und Spielplatz Kleyerstraße/Golub-Lebedenko-Platz sowie den Bolzplatz Julius-Munk-Anlage. Zudem erzeugt der Parksuchverkehr beim Parkhaus Galluswarte, beim Supermarkt Kleyerstraße 74 bis 78 und bei den Ämtern (Ordnungsamt, Sozialrathaus, Ausländerbehörde) erhebliche Eingriffe in den fließenden Verkehr, wobei Pkw und Radfahrende auf den rutschigen Schienen gefährlich abbremsen müssen. Die geringere Geschwindigkeit würde zudem den Verkehr flüssiger machen. Die jüngsten Anträge zur Kleyerstraße (OM 7322, OM 6337) zeigen deutlich, dass das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nicht zufriedenstellend ist und dass an dieser Stelle dringend gehandelt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6337 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7322 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 38 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße für alle passierbar machen

07.09.2021 · Aktualisiert: 28.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 entstanden aus Vorlage: OF 138/1 vom 18.06.2021 Betreff: Gehweg Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße für alle passierbar machen Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, damit Autos nicht den Gehweg der Krifteler Straße im Bereich zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße "zuparken". Denkbar wären beispielsweise Poller oder Fahrradständer am Übergang zwischen Gehweg und Parkplätzen. Begründung: Oft ragen an dieser Stelle Fahrzeuge, trotz des legalen Parkens, so weit in den Gehweg hinein, dass Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen den Gehweg nicht benutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Ein Ausweichen auf den gegenüberliegenden Gehweg ist zurzeit wegen Bauarbeiten dort auch nicht möglich. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Antrag vom 05.04.2022, OF 401/1 Antrag vom 07.04.2022, OF 402/1 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachtruhe für die Anwohner am Galluspark/Julius-Munk-Anlage sicherstellen

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 686 entstanden aus Vorlage: OF 137/1 vom 23.08.2021 Betreff: Nachtruhe für die Anwohner am Galluspark/Julius-Munk-Anlage sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. am Bolzplatz Galluspark/Julius-Munk-Anlage größere Schilder mit klar erkennbaren Öffnungs- bzw. Ruhezeiten anzubringen; 2. zu berichten, warum die vom Sportring Gallus angebrachten Schilder mit dem Hinweis, dass ab 21:00 Uhr Ruhe sein sollte wegen der guten Nachbarschaft, vom Grünflächenamt entfernt wurden und 3. die Stadtpolizei in den nächsten Wochen verstärkt zur Kontrolle dieses Gebietes einzuteilen. Begründung: Zurzeit wird der Bolzplatz quasi rund um die Uhr bespielt. Durch die Besiedelung der Weilburger Straße sind natürlich viele Menschen vor Ort, die den Platz zur sportlichen Betätigung nutzen. Die direkten Anwohnerinnen und Anwohner finden allerdings keine Ruhe mehr, sowohl nachts als auch am Wochenende. Viele Gruppen, vor allem erwachsener Spieler, nutzen den Bolzplatz wann immer sie möchten und lassen noch zusätzlich Musik dazu laufen. Laut Grünanlagenverordnung und Aushang am Sportplatz darf dieser von 07:00 bis 20:00 Uhr genutzt werden. Leider hält sich niemand dran und Anwohnerinnen und Anwohner werden nicht ernst genommen, wenn sie die Spieler darauf hinweisen. Deswegen ist neben einer klareren Beschilderung auch - zumindest vorübergehend - eine höhere Präsenz der Stadtpolizei in den Abendstunden nötig. Ansonsten gehen die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin jede Nacht ins Bett in der Ungewissheit, ob sie diese Nacht durchschlafen können oder ob sie wieder jemand weckt. Anlage 1 (ca. 232 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2222 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort für Fahrgäste hier: Ortstermin Tramhaltestelle Rebstöcker Straße

23.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 133/1 Betreff: Mehr Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort für Fahrgäste hier: Ortstermin Tramhaltestelle Rebstöcker Straße Der Ortsbeirat möge die Anregung an den Ortsvorsteher beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zu einem Ortstermin im Bereich der Haltestelle Rebstöcker Straße einzuladen, damit Bürger*innen, Ortsbei-rät*innen sowie Vertreter*innen des Magistrats über die Möglichkeiten zur Verbesserung von Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort beraten können. Seitens des Magistrats sind dazu Vertreter*innen von VGF und Traffiq, der Straßenverkehrsbehörde und des Verkehrsdezernats sowie der Hessischen Landespolizei und Fahrgast- und Behindertenverbände einzuladen. Begründung: Eine Vielzahl von Haltestellen im Gallus entsprechen immer noch dem Stand der autogerechten 70er Jahre. Fahrgäste müssen zwischen stehenden Fahrzeugen ein- und aussteigen, barrierefreie Bahnsteige fehlen fast vollständig und Bahnen werden vom Individualverkehr behindert. Insbesondere im Bereich der Haltestellen Rebstöcker, Wickerer und Schwalbacher Straße glänzt der Magistrat seit vielen Jahren durch hartnäckige Untätigkeit. EU-Vorgaben zum barrierefreien Umbau von Haltestellen werden fortlaufend ignoriert. Erneut hat sich in diesem Bereich ein schwerer Unfall ereignet, der sich in eine lange Kette von Unfällen, Beinaheunfällen und Stürzen wegen der schlechten Bausubstanz in diesem Abschnitt einreiht. Umso dringender ist es, gemeinsam mit den Ämtern nach schnell umsetzbaren und gegebenenfalls auch vorübergehenden Lösungen zu suchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 133/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllbehältnisse für Pizzakartons an öffentlichen Plätzen

29.06.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 414 entstanden aus Vorlage: OF 103/1 vom 09.06.2021 Betreff: Müllbehältnisse für Pizzakartons an öffentlichen Plätzen Der Magistrat wird gebeten, Müllbehältnisse für Pizzakartons an öffentlichen Plätzen zu installieren bzw. in einem Pilotprojekt die Auswirkungen einer solchen Ergänzung für die bereits bestehenden Mülleimer zu testen. Für ein solches Pilotprojekt werden folgende Standorte vorgeschlagen: 1. Tel-Aviv-Platz sowie der angrenzende Europagarten und Gleisfeldpark 2. Frankenallee (zwischen Krifteler Straße und Hufnagelstraße) 3. Spielplatz Schönstraße 4. Westhafen (Bachforellenweg und Karpfenweg) Begründung: Das Müllproblem im Ortsbezirk 1 nimmt stetig zu und wird mit steigenden Temperaturen immer mehr zur Belastung von Umwelt und Bürgern. Grund hierfür ist neben der dünnen Verteilung von Mülleimern auch fehlendes Fassungsvermögen der bestehenden Mülleimer. Gerade Pizzakartons passen nicht hinein oder verstopfen in ineffizienter Weise die vorhandenen Mülleimer. Diesem Problem kann man entgegenwirken, indem man die vorhandenen Mülleimer durch quaderförmige Pizzaständer (diese funktionieren ganz ohne Tüte) ergänzt oder flächendeckend die bereits in Frankfurt vorhandenen "Müllgaragen" aufstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1886 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radbügel vor dem Rossmann Ecke Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße

29.06.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 394 entstanden aus Vorlage: OF 78/1 vom 06.06.2021 Betreff: Radbügel vor dem Rossmann Ecke Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Geschäft Rossmann an der Mainzer Landstraße 341/Ecke Schwalbacher Straße schnellstmöglich sichere Fahrradabstellmöglichkeiten, beispielsweise Radbügel, aufzustellen. Begründung: Neben dem Rossmann befinden sich hier einige weitere Geschäfte, ein Fitnesscenter, ein Hotel, Büros und eine Straßenbahnhaltestelle, sichere Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern sucht man aber vergebens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1944 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351

08.06.2021 · Aktualisiert: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 79/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 351 zur Straßenseite direkt vor den Ladenflächen befinden sich 15 PKW-Stellplätze, die mit Fahrzeugen nur über den Gehweg angefahren werden können. Die Flächen sind mit Pflastersteinen versiegelt. Es existiert lediglich eine Zu- und Abfahrt zur Mainzer Landstraße. Auf Grund weiterer geparkter PKW zwischen den Bäumen am Straßenrand müssen alle Autofahrenden den Gehweg befahren, um zu den Parkplätzen zu gelangen und diese wieder zu verlassen. Zahlreiche Autofahrende nutzen sogar direkt den Gehweg im Kreuzungsbereich der Krifteler Straße als Abkürzung. Vor allem werktags sind mehrmals pro Stunde gefährliche Beinahe-Unfälle zwischen PKW und Fußgehenden zu beobachten. Darauf angesprochen, zeigen Autofahrende keine Einsicht und hupen sogar, wenn Fußgehende nicht schnell genug zur Seite springen. Auf der Dachfläche des Gebäudes Mainzer Landstraße 351 befindet sich zudem ein PKW-Parkdeck mit 50 Stellplätzen, das mit einer Rampe aus der Krifteler Straße befahren werden kann. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurde für die Stellplätze vor dem Gebäude zur Mainzer Landstraße 351 hin eine Sondernutzungs-erlaubnis zur Versiegelung der Flächen und für PKW-Stellplätze erteilt? 2. Falls nein, warum wird der Status Quo trotz Gefährdung der Fußgehenden hingenommen? 3. Wiederspricht eine mögliche Sondernutzungserlaubnis der Vorgartensatzung und Stellplatzsatzung? 4. Genießt eine mögliche Sondernutzungserlaubnis Bestandsschutz? 5. An welcher Stelle im Grundstück sind notwendige Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen? 6. Sind die PKW-Stellplätze auf der Dachfläche als öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für die Mieter*innen genehmigt? Fotos: Alexander Mitsch, Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 86 2021 Die Vorlage OF 79/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankenallee - grün, sauber und attraktiv

01.06.2021 · Aktualisiert: 17.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 201 entstanden aus Vorlage: OF 53/1 vom 24.05.2021 Betreff: Frankenallee - grün, sauber und attraktiv Die Frankenallee wurde in Teilen in den 2000er- und 2010er-Jahren im Rahmen des Programms "Soziale Stadt Gallus" aufwendig umgestaltet. Die neu gestaltete grüne Achse, die den sonst eng bebauten Stadtteil durchzieht, wird von den Anwohnerinnen bzw. Anwohnern ganzjährig intensiv genutzt. Folge dessen ist jedoch ein hohes Abfallaufkommen, das zunehmend in Form von starker Vermüllung entlang der Frankenallee sichtbar wird. Der Magistrat wird gebeten, aktiv gegen diese Vermüllung vorzugehen. Hierfür sollen 1. große Mülleimer in der Nähe von Sitzgruppen installiert werden. Diese sollen ungefaltete Pizzakartons fassen können und vor Krähen gesichert sein. Insbesondere rund um den Saalbau Gallus, an der Kreuzung Schwalbacher Straße und vor der Maria-Hilf-Gemeinde fehlen Mülleimer; 2. Möglichkeiten zur Entsorgung von Zigarettenkippen geschaffen werden. Dies kann durch die Installation von Mülleimern mit Aschenbechern oder z. B. durch die sog. "Meinungsfilter" geschehen; 3. bei der Planung und Umsetzung des 3. Bauabschnitts zwischen Friedenskirche und Homburger Damm die Erfahrungen aus dem Nutzungsverhalten in den ersten beiden Bauabschnitten Berücksichtigung finden; 4. Pfandringe an Mülleimern installiert werden, um Pfandflaschen und -dosen außerhalb der Mülleimer, aber immer noch ohne Umweltverschmutzung entsorgen zu können; und 5. bis zur Aufstellung ausreichend großer und zahlenmäßig genügender Mülleimer die Leerungen häufiger erfolgen; 6. an neuralgischen Stellen (bspw. Gebüsch auf Höhe des Quartiersbüros/Eiscafé Wally, Frankenallee 166/223), an denen sich immer wieder Sperrmüll findet, Schilder aufgestellt werden, die auf den Sperrmüllservice der FES hinweisen. Begründung: Die Frankenallee ist eine der wenigen Grünflächen im Stadtteil Gallus und zieht sich wie eine grüne Achse mit schattigen Geh- und Radwegen durch den stark verdichteten Stadtteil. Die Sitzgelegenheiten werden zur Mittagszeit und in den Abendstunden stark frequentiert. Häufig werden mitgebrachte oder in den umliegenden Gastronomien und Geschäften erworbene Speisen und Getränke konsumiert. Dies verursacht entsprechenden Verpackungsmüll, der nur unzureichend entsorgt werden kann. Mülltüten oder einzelne Verpackungen werden neben überfüllte Mülleimer gestellt und durch Wind, Krähen, Ratten oder Mitbürgerinnen bzw. Mitbürger auf Wegen und in Beeten verteilt. Für die FES entsteht hier gegenüber der reinen Leerung der Mülleimer ein Mehraufwand und das Stadtbild ist entsprechend verschandelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1726 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 723 Antrag vom 16.12.2023, OF 1089/1 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen

01.06.2021 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 entstanden aus Vorlage: OF 44/1 vom 15.05.2021 Betreff: Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen Vorgang: OM 7321/21 OBR 1; ST 1022/21 An der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren, und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des Ortsbeirates hat die Stadt dies nun auch endlich eingesehen. In der Stellungnahme vom 07.05.2021, ST 1022, antwortet der Magistrat allerdings sehr unbefriedigend, dass die Realisierung der Lichtsignalanlage zwar angedacht ist, ein Umsetzungszeitraum könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht terminiert werden, da dieser wesentlich von den verfügbaren Finanzmitteln abhängig sei. In der Antwort auf die Petition "Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße" auf der Plattform FFM.de (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1678) sieht die Situation jedoch (erfreulicherweise?!) etwas anders aus. Dort lautet die Antwort: "Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wie folgt gebeten: 1. Die Planung der LSA muss priorisiert behandelt und schnellstmöglich durchgeführt werden. 2. Ein genauer Ablauf der Planung und Errichtung der LSA soll dem Ortsbeirat 1 zeitnah vorgestellt werden. 3. Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen "Schwalbacher Straße"/"Rebstöcker Straße" geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Wenn dies zu Verzögerungen führen sollte, muss der Bau der LSA priorisiert werden. Begründung: Die Ampelanlage ist dringend notwendig, und es darf keine weitere Verzögerung geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Haltestelle „Schwalbacher Straße“ nicht vergessen Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55

01.06.2021 · Aktualisiert: 08.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.06.2021, OA 21 entstanden aus Vorlage: OF 54/1 vom 24.05.2021 Betreff: Haltestelle "Schwalbacher Straße" nicht vergessen Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 55 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass neben den bereits in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer "3. Infrastruktur und Barrierefreiheit 2022 - 3.1 Barrierefreier Neu- und Ausbau von Stationen und Haltestellen" aufgeführten Haltestellen auch die Haltestelle "Schwalbacher Straße" mit aufgenommen wird. Begründung: In der Leistungsbeschreibung ist die Haltstelle "Rebstöcker Straße" aufgeführt. Neben dieser Haltestelle ist die Haltestelle "Schwalbacher Straße" eine der am stärksten frequentierten Haltestellen der Linien 11 und 21, die noch nicht barrierefrei ausgebaut ist. Daher muss diese Station ebenfalls so schnell wie möglich umgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1810 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55 und OA 21 = Annahme) ÖkoLinX-ELF M 55 = Ablehnung, OA 21 = Enthaltung) FREIE WÄHLER (M 55 = Annahme, OA 21 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 55 = Enthaltung, OA 21 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FREIE WÄHLER gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 142, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 90 31

OF (Antrag Ortsbeirat)

Müllproblematik auf der Frankenallee zwischen Krifteler Straße und Rebstöcker Straße in den Griff bekommen

14.05.2021 · Aktualisiert: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 43/1 Betreff: Müllproblematik auf der Frankenallee zwischen Krifteler Straße und Rebstöcker Straße in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Um die Müllproblematik auf der Frankenallee in den Griff zu bekommen, sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Die Mülleimer auf der Frankenallee sollen, soweit noch nicht installiert, Schutzvorrichtungen / Abdeckungen erhalten. 2. Die Mülleimer neben Parkbänken sollten zusätzlich durch größere Mülleimer ersetzt werden. 3. An neuralgischen Stellen (bspw. Gebüsch auf Höhe des Quartiersbüros/Eiscafé Wally Frankenallee 166/223) an denen sich immer wieder Sperrmüll findet, sollen Schilder aufgestellt werden, die auf den Sperrmüllservice der FES hinweisen. Begründung: In letzter Zeit fällt auf, dass die Grünstreifen im Bereich Frankenallee, besonders im Bereich zwischen der Maria Hilf Kirche und der Gemeinde Frieden und Versöhnung, zugemüllt werden. Es handelt sich bei dem Müll um Elektrowaren, Altpapier, Essensreste, Getränkeflaschen uvm. Sowohl die Abfalleimer quellen über als auch im Gebüsch liegt Müll. Da die Abfalleimer offen sind, kommt hinzu, dass die Vögel den Abfall herauspicken und verteilen. Auch kommt vor, dass große Müllbeutel, die eigentlich zum Hausmüll gehören, dort entsorgt werden und die Mülleimer zu schnell voll sind. Fotos: (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 43/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Quartiersgarage für die Friedrich-Ebert-Siedlung

17.04.2021 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 16/1 Betreff: Quartiersgarage für die Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wer Eigentümer des Parkhauses in der Kleyerstraße 89 ist und wer die aktuellen Nutzungsrechte des Parkhauses innehat. 2. Ferner ist zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, das Parkhaus - oder wenigstens Teile davon - als Quartiersgarage für die Anwohnerinnen und Anwohner der umliegenden Wohnungen, insbesondere der Friedrich-Ebert-Siedlung, zu nutzen. Hier soll es Anwohnerinnen und Anwohnern ermöglicht werden, zu günstigen Konditionen Dauerparkplätze anzumieten. Begründung: Der Parkdruck in der Friedrich-Ebert-Siedlung und den angrenzenden Straßen ist schon seit vielen Jahren hoch. Durch die Einrichtung der Baustelle für die Bebauung des Geländes Kleyerstraße/Ackermannstraße sind nun noch weitere öffentliche Parkplätze weggefallen. Parallel dazu steht das Parkhaus auf dem Gelände Kleyerstraße 89 leer. Bis zum Frühjahr 2020 wurde das Parkhaus als "Park & Flug" für den Flughafen genutzt. Ob und wann hier wieder ein Bedarf entstehen wird, ist offen. Sicher ist aber, dass sich auch nach dem Bau der Wohnungen Kleyerstraße/Ackermannstraße die Parksituation in diesem Teil des Gallus nicht entspannen wird. Hier wäre es schön, wenn man interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit eröffnen könnte, kostengünstig Parkplätze anzumieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 9 2021 Die Vorlage OF 16/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen

24.02.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7322 entstanden aus Vorlage: OF 1569/1 vom 07.02.2021 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer zu machen. Dazu soll eine (bedarfsgesteuerte) Lichtsignalanlage/Fußgängerampel an besagter Stelle installiert werden. Sollte eine Ampel an dieser Stelle nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten, den Zebrastreifen sicherer zu machen, indem geeignete Maßnahmen vorgenommen werden. Diese könnten z. B. Warnblinkanlagen, eine viel bessere Ausleuchtung, blauweiße Pfosten, Aufplasterung des Zebrastreifens o. Ä. sein. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöcker Straße wird von vielen Fußgängern rege genutzt. Darunter sind viele Kinder bzw. Familien (es befinden sich einige Kitas in der Umgebung). Zudem hat der Verkehr auf der Kleyerstraße in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Straße wird auch als Ausweichroute zur Mainzer Landstraße genutzt. Dadurch wird das Queren für Fußgänger gefährlicher. Eine Gefahrenquelle ist zudem die schlechte Sicht auf Fußgänger für Autofahrer, die aus westlicher Richtung kommen. Wie auf dem Bild zu sehen ist, wird durch die Bushaltestelle und einen Mast die Sicht stark beeinträchtigt. Gerade schnell fahrende Autos sehen damit die Fußgänger sehr spät. Aber auch Fußgänger, die auf der nördlichen Seite der Straße stehen, um sie zu queren, werden schlecht und spät von Autofahrern gesehen. Autofahrer, die aus der Rebstöcker Straße in die Kleyerstraße rechts abbiegen, stehen praktisch sofort auf dem Zebrastreifen und sehen diesen zu spät. Die schlechte Ausleuchtung des Zebrastreifens ist besonders in den Wintermonaten ein zusätzlicher Grund, warum Fußgänger spät oder gar nicht wahrgenommen werden und sich dadurch sehr unsicher fühlen. Aus der Sicht eines Autofahrers von westlicher Richtung kommend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1177 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 680 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern!

24.02.2021 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 entstanden aus Vorlage: OF 1568/1 vom 07.02.2021 Betreff: Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern! Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße eine Lichtsignalanlage (LSA) zu installieren, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Sollte aufg rund der Nähe zu den LSA an der Kreuzung Schwalbacher Straße und Rebstöcker Straße eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein, so muss eine lichtsignalgeschützte Querung (umgangssprachlich Ampel) für Fußgänger dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Damit einhergehend müssen dann in der Mitte der Mainzer Landstraße (zwischen den Gleisen) Leitschwellen eingelassen werden, um ein Überfahren des Bereichs beim Linksabbiegen zu verhindern. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist seit längerer Zeit Thema bei vielen Bürgern und im Ortsbeirat. Bereits Anfang 2018 wurden durch den Ortsbeirat 1 Leitschwellen gefordert, die das Verkehrsdezernat abgelehnt hat. Ende 2018 gab es außerdem eine Online-Petition auf FFM.de, die dort eine Fußgängerpassage forderte. Der Magistrat antwortete darauf, dass der Bau der LSA in die Vormerkliste mit aufgenommen werde (siehe https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/718). Nun ist 2021. Leider musste sich vergangenen Freitag schon wieder ein schwerer Verkehrsunfall an dieser Kreuzung ereignen, als ein Auto links abbiegen wollte und mit einer Straßenbahn zusammenstieß (https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurter-bauarbeiter-verhindert-schlimmeres-und -stoppt-unfallauto-mit-frau-und-zwei-kindern-90194069.html?fbclid=IwAR19WwD30Sjf O9gQ7LkOL4KLMJVqJeALEadWEuIKLGkD34ujbKimKssl5W4). Leider häufen sich dort Unfälle und entstehen in der Regel dadurch, dass Autofahrer - trotz Verbotes - von der Mainzer Landstraße (meist stadteinwärts fahrend) links in die Krifteler Straße abbiegen. Ebenso gibt es oft gefährliche Situationen, weil Autos aus der Krifteler Straße links in die Mainzer Landstraße abbiegen wollen und dabei wegen der unübersichtlichen Situation weit in die Autofahrbahn hineinfahren oder auf den Straßenbahnschienen halten, bis sich eine Lücke auftut. Fußgänger queren dort ebenfalls sehr häufig die Fahrbahn, um von der Wohnbebauung bspw. zu den Supermärkten REWE, ALDI, Lidl, denn's und weiteren Geschäften zu gelangen. Da die Kreuzung unübersichtlich ist, bleiben die Fußgänger dann oft in der Mitte der Fahrbahn auf den Straßenbahngleisen stehen und warten auf eine Lücke zum Überqueren der Straße. Die Situation lässt sich daher am besten durch eine Ampel lösen, die Fußgängern eine gefahrlose Überquerung ermöglicht und Autofahrern ein sicheres Linksabbiegen erlaubt. Wenn eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein sollte, muss zumindest eine Fußgängerampel, die auf Bedarf reagiert, dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Durch Leitschwellen wie beispielhaft im Anhang aufgeführt, muss dann das Linksabbiegen verhindert und der Kreuzungsbereich übersichtlicher sowie weniger unfallgefährdet gestaltet werden. Beispiel für eine Leitschwelle: Quelle: https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkehrslenkung/leitschwellen-l eitelement-leitboy-flexible-leitpoller/leitschwellen-ln-60-mit-ars/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Antrag vom 15.05.2021, OF 44/1 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugeparkter Gehweg Weilburger Straße

24.02.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7320 entstanden aus Vorlage: OF 1562/1 vom 02.02.2021 Betreff: Zugeparkter Gehweg Weilburger Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Bereich des Gehweges im Abschnitt Weilburger Straße 17 bis 25 nicht mehr beparkt werden kann. Hierzu sind in geeigneter Weise Poller und Radbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Der Bereich wird regelmäßig rücksichtslos zugeparkt, sodass zu Fuß Gehende auf die Fahrbahn ausweichen müssen. In dem Abschnitt sind nicht genügend Möglichkeiten vorhanden, um Räder anschließen zu können. Daher ist es gerechtfertigt, den Bereich durch Installation von Pollern und Radbügeln vor Falschparkenden zu sichern. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1323 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülleimer entlang der Weilburger Straße aufstellen

12.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7029 entstanden aus Vorlage: OF 1535/1 vom 13.12.2020 Betreff: Mülleimer entlang der Weilburger Straße aufstellen Der Magistrat wird gebeten, entlang der Weilburger Straße Mülleimer aufzustellen. Diese sollten auch eine Vorrichtung für die Entsorgung von Zigarettenstummeln enthalten. Begründung: Entlang der Weilburger Straße existiert kein einziger Mülleimer. Dies führt unter anderem dazu, dass in den Büschen und Lüftungsgittern Müll und vor allem Zigarettenstummel entsorgt werden. Dies kann durch die Aufstellung einiger Mülleimer entlang der Straße hoffentlich verhindert werden. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 708 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Platz, mehr Sicherheit für die Lahnstraße zwischen der Krifteler Straße und der Schwalbacher Straße

12.01.2021 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7027 entstanden aus Vorlage: OF 1533/1 vom 07.12.2020 Betreff: Mehr Platz, mehr Sicherheit für die Lahnstraße zwischen der Krifteler Straße und der Schwalbacher Straße Die Fahrbahnen der Lahnstraße sind in diesem Abschnitt ziemlich breit, trotzdem wird auf dem Gehweg geparkt. Dies hat zur Folge, dass zu Fuß Gehende auf die Straße ausweichen müssen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. Fahrzeuge im genannten Abschnitt ausschließlich im Straßenbereich und nicht mehr auf dem Gehweg zum Parken abgestellt werden können; 2. Behinderungen durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge regelmäßig geahndet werden; 3. fahruntüchtige Fahrzeuge umgehend entfernt werden. Begründung: Das grundsätzlich verbotene Parken auf dem Gehweg gefährdet und behindert den Fußverkehr und stellt insbesondere für Kinder eine große Gefahr dar. Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob das Gehwegparken durch eine Beschilderung "legalisiert" wurde oder nicht. In den meisten Fällen werden die Fahrzeuge so abgestellt, dass zu Fuß Gehende nicht genügend Platz haben. Vielmehr wird mehr darauf geachtet, dass die Fahrbahn durch das teilweise auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeug nicht eingeengt wird. Markierungen - sofern überhaupt vorhanden - werden großzügig ignoriert. In den Verwaltungsvorschriften (VwV) der StVO steht seit der Fassung vom 17. Juli 2009 zum Zeichen 315: "Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann." Nach den gültigen Straßenbaurichtlinien muss ein solcher Gehweg (-rest) mindestens 2,20 Meter breit sein. Diese Gehwegbreite ist im beschriebenen Abschnitt der Lahnstraße so gut wie gar nicht gegeben, und offensichtlich waren oder sind der Behörde die einschlägigen Verwaltungsvorschriften zur StVO nicht immer gegenwärtig. Die Rückverlegung des Parkens auf die Straße trägt auch zur Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeit bei, was ein weiterer Beitrag zur Sicherheit, der Lärmreduzierung und der Minderung von Luftschadstoffen im Wohnquartier bedeutet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 950 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2615 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Grün für die Lahnstraße im Bereich zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße

12.01.2021 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7026 entstanden aus Vorlage: OF 1532/1 vom 07.12.2020 Betreff: Mehr Grün für die Lahnstraße im Bereich zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Lahnstraße im Abschnitt zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße eine möglichst hohe Anzahl an Bäumen gepflanzt wird. Begründung: Das Gallus ist in Bezug auf Fläche und Bevölkerungszahl mit Grünflächen und Straßenbäumen unterversorgt. Der Stadtteil wuchs in den letzten Jahren stark und wächst auch weiter. Daher muss jede Chance zur Begrünung ergriffen werden. Die Gehwege in diesem Bereich der Lahnstraße bieten sich dazu an, zumal die anderen Abschnitte der Straße bereits mit Bäumen bepflanzt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 952 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 291 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1813 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2615 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken

12.01.2021 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7019 entstanden aus Vorlage: OF 1521/1 vom 21.11.2020 Betreff: Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken Der Magistrat wird gebeten, die Kapazität der Straßenbahnlinien durch das Gallus, insbesondere auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte, zu erhöhen statt wie geplant zu senken. Zwar sollen z. B. auf der Linie 11 größere Bahnen eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Sitzplätze in diesen unter dem Strich weniger; es gehen durch die geplante Taktung Kapazitäten verloren. Begründet wird dies u. a. durch den Bau der U 5, welche aber zum einen vor 2025 nicht fertiggestellt werden wird und zum anderen kaum Menschen südlich der Mainzer Landstraße anziehen wird. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, eine Entlastungslinie zu planen, welche z. B. in den Hauptverkehrszeiten zumindest den Abschnitt zwischen Mönchhofstraße und Galluswarte bedient, da gerade an den Haltestellen "Schwalbacher Straße" und "Rebstöcker Straße" keine Entlastung durch die Linie 14 gegeben ist. Begründung: Das neue Straßenbahnkonzept birgt viele Nachteile für das Gallus. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist bereits heute notwendig. Durch neue Wohngebiete entlang der Mainzer Landstraße wird der Druck auf die bereits jetzt überfüllten Bahnen eher steigen als nachlassen. Auch bei der Vorstellung des Nahverkehrsplan 2025+ am 16. November 2020 war leider kein Problembewusstsein für diesen belasteten Straßenabschnitt vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 721 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbänke entlang des Lotte-Specht-Parks erneuern

12.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7018 entstanden aus Vorlage: OF 1498/1 vom 02.11.2020 Betreff: Sitzbänke entlang des Lotte-Specht-Parks erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Sitzbänke entlang des Lotte -Specht-Parks/Schwalbacher Straße, soweit erforderlich, mit naturbelassenem Holz ohne Lackierung zu erneuern. Begründung: Die Bänke sind auf der Sitzfläche sehr abgenutzt und laden nicht zum Sitzen ein. Anlage: Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 750 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße

24.11.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6921 entstanden aus Vorlage: OF 1500/1 vom 07.11.2020 Betreff: Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Mainzer Landstraße zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte eine Lichtsignalanlage für zu Fuß Gehende zu errichten. Die Ampel soll regelmäßige ausreichend lange Grünphasen für zu Fuß Gehende sicherstellen und nicht als "Bettelampel" errichtet werden. Die Gehwegbereiche sollen barrierefrei und blindengerecht gestaltet sowie Bordsteine im Bedarfsfall abgesenkt werden. Die dort verlaufenden Straßenbahnlinien 11 und 21 sollen eine Vorrangschaltung erhalten. Begründung: Auf dem circa 600 Meter langen Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße befindet sich keine Lichtsignalanlage, kein Fußgängerüberweg oder eine anderweitige sichere Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende. Immer wieder queren zu Fuß Gehende und Radfahrende die beiden stark befahrenen Fahrbahnen und Straßenbahngleise unter Gefährdung der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmenden. Zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte Aldi, REWE und Lidl queren besonders viele Menschen die Mainzer Landstraße, um die Geschäfte, Büros und Wohnungen zu erreichen oder zur benachbarten Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" zu gelangen. In den letzten Jahren sind insbesondere in diesem Abschnitt zahlreiche Neubauten mit Wohnungen und zwei weitere Verbrauchermärkte entstanden; die Anzahl der Anwohnenden und Einkaufenden hat sich signifikant erhöht. Insbesondere Mütter mit Kinderwagen und ältere mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen eine sichere Querungsmöglichkeit. Quelle: Goolge Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 703 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglascontainer Frankenallee

20.10.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6704 entstanden aus Vorlage: OF 1460/1 vom 03.10.2020 Betreff: Altglascontainer Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, alle defekten im Boden versenkten Altglascontainer in der Frankenallee unverzüglich reparieren zu lassen und für eine häufigere Leerung zu sorgen. Begründung: Insbesondere der Container im Bereich der Schwalbacher Straße ist in der Regel nach zwei Tagen überfüllt, und die Bevölkerung stellt das Glas dann im Straßenraum ab. (Fotos: Andreas Laeuen) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2181 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radbügel - An den Flesch-Werken

15.09.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6532 entstanden aus Vorlage: OF 1401/1 vom 23.08.2020 Betreff: Radbügel - An den Flesch-Werken Der Magistrat wird gebeten, rund um den Platz An den Flesch-Werken Radbügel installieren zu lassen. Besonders eignet sich dafür der Platz an der Kleyerstraße am Trafohäuschen (grünes Häuschen, siehe erstes Foto), da der dortige Platz ungenutzt ist und leider oft wilder Sperrmüll abgelegt wird. Weitere Radbügel sollen auf der nördlichen Seite des Platzes aufgestellt werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, alle dort angeketteten Fahrräder dahin gehend zu überprüfen, ob sie noch in Gebrauch sind und alte, kaputte Fahrräder entfernen zu lassen (Fotos zwei und drei ). Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, werden dringend viele Radbügel rund um den Platz benötigt. Derzeit werden die Fahrräder am Geländer befestigt, teilweise in doppelter Reihe, und so, dass Pflanzen beschädigt werden. Einige der Fahrräder scheinen schon eine lange Zeit unbenutzt dort angekettet zu sein. Sie rosten vor sich hin und geben dazu noch ein unschönes Bild ab. Deshalb wäre es gut, wenn diese so bald wie möglich entfernt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 234 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für die Kita-Kinder in der Weilburger Straße 49

15.09.2020 · Aktualisiert: 02.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6536 entstanden aus Vorlage: OF 1405/1 vom 31.08.2020 Betreff: Mehr Sicherheit für die Kita-Kinder in der Weilburger Straße 49 Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für die Kinder in der Weilburger Straße 49 durch einen Zebrastreifen oder vergleichbare bzw. flankierende Maßnahmen zu verbessern. Begründung: Im Oktober 2018 wurde in der Weilburger Straße 49 die Einrichtung "Krabbelstube Kinderladen Stadthüpfer" (Träger: Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e. V.) eröffnet. Mittlerweile besuchen 40 Kinder die Einrichtung, im kommenden Jahr werden es 60 sein. Ein sicheres und gefahrloses Überqueren der Straße ist schwierig. Die Fahrzeuge sind dort recht schnell unterwegs, und die parkenden Fahrzeuge stehen oft in zweiter Reihe oder auf dem Bürgersteig, was die Einsicht der Fahrbahn erschwert und die Sicherheit der Kinder sowie ihrer Eltern gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2115 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbotswidriges Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Krifteler Straße unterbinden

15.09.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6531 entstanden aus Vorlage: OF 1400/1 vom 22.08.2020 Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Krifteler Straße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, durch zusätzliche ggf. auch bauliche Maßnahmen sicherzustellen, dass das notorische und illegale Linksabbiegen und Wenden auf der Mainzer Landstraße in Höhe Krifteler Straße (beide Fahrtrichtungen der Mainzer Landstraße) wirkungsvoll unterbunden wird. Begründung: In diesem Abschnitt kommt es durch illegales Linksabbiegen und Wenden häufig zu gefährlichen Situationen. Fahrzeuge bleiben im Schienenbereich stehen, was zu Kollisionsgefahren mit der Straßenbahn führt und diese stark behindert. Gleichzeitig werden auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet. Der Verkehr in diesem Abschnitt hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Magistrat sollte nicht abwarten, bis ein ernster Unfall passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.02.2021, OF 1567/1 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 233 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten

18.08.2020 · Aktualisiert: 02.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6340 entstanden aus Vorlage: OF 1378/1 vom 25.07.2020 Betreff: Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten Nördlich der Mainzer Landstraße zwischen Skyline Plaza und Tel-Aviv-Platz gibt es lediglich zwei für Kinder bespielbare Bolzplätze: An der Niedernhausener Straße (im Europagarten in der Verlängerung der Schwalbacher Straße) und am Lotte-Specht-Park/Idsteiner Straße. Beide Plätze sind ausgewiesen als Spielflächen für Kinder bis 14 Jahre. Für diese Altersgruppe stehen darüber hinaus keine weiteren Spielflächen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Kindern dieser Altersgruppe "ihre" Freiflächen gegen die Übernahme durch rücksichtslose Erwachsene zu sichern. In den vergangenen Jahren hat die Abstimmung zwischen Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zur Nutzung der Bolzplätze recht gut geklappt: An der Idsteiner Straße bolzen eher jüngere Kinder, auf dem Platz am Europagarten eher Kinder über zehn Jahre. An Abenden wurden die Plätze dann auch häufiger mal von Gruppen älterer Jugendlicher genutzt. Nach Aussagen von Eltern und nach eigener Beobachtung haben sich die unterschiedlichen Altersgruppen die Plätze recht konfliktfrei geteilt und auch mal altersübergreifend friedlich gespielt. Die Situation hat sich mit Beginn des Sommers gravierend geändert. Der Bolzplatz am Europagarten wird an vielen Sonn- und Feiertagen und oft schon ab 10:00 Uhr morgens bis nach Sonnenuntergang von Männern der Altersgruppe circa 25 bis 40 Jahre dauerhaft belegt. Kinder, die den Platz nutzen wollen, können sich gegen das Spiel der Männer nicht behaupten oder werden gar nicht auf den Platz gelassen. Wenn Eltern sich einschalten, werden sie ignoriert oder aggressiv angegangen. Nach Beobachtungen handelt es sich um fünf bis sechs Männermannschaften, deren Mitglieder zum Teil mit dem Pkw anreisen. Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Männer, die in der Nähe wohnen, den Bolzplatz entdeckt haben und sich hier mit Freunden aus dem weiteren Stadt- und Rhein-Main-Gebiet (Nummernschilder der Pkw) treffen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. täglich vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d. h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahre ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur circa einen Kilometer oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark, das Erwachsene gerne nutzen können. Begründung: In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden? Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20:00 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von sechs- bis neunjährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher Straße wurde so vertrieben, und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen Am Römerhof und Zum Rebstockbad, befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele freigegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", zum Teil eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2088 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Kleyerstraße/Helmut-Walcha-Straße mittels Verkehrsspiegel sicherer machen

18.08.2020 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6337 entstanden aus Vorlage: OF 1373/1 vom 23.07.2020 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Helmut-Walcha-Straße mittels Verkehrsspiegel sicherer machen Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Kleyerstraße/Helmut-Walcha-Straße einen Verkehrsspiegel etwa auf Höhe der Kleyerstraße 38 zu installieren, damit Verkehrsteilnehmer, die von der Helmut-Walcha-Straße aus in die Kleyerstraße fahren wollen, erkennen können, ob auf dieser ein Fahrzeug kommt. Der Spiegel soll dabei vor allem die westliche Seite zeigen (Richtung Kleyerstraße 40, 42 usw.), d. h. Fahrzeuge, die von links kommen, da dieser Bereich schlecht einsehbar ist. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner bemängeln zu Recht, dass Autofahrer beim Abbiegen von der Helmut-Walcha-Straße in die Kleyerstraße den dortigen Verkehr sehr schlecht einsehen können, da der Blick durch legal abgestellte Fahrzeuge versperrt ist. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der erste schwerere Unfall passiert. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2072 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 680 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplätze für die Friedrich-Ebert-Siedlung

18.08.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6334 entstanden aus Vorlage: OF 1370/1 vom 25.07.2020 Betreff: Spielplätze für die Friedrich-Ebert-Siedlung In der Friedrich-Ebert-Siedlung gibt es keine Spielplätze für Kinder aller Altersstufen. Angeboten werden lediglich phantasielos gestaltete kleine Bereiche zwischen den Häusern mit einem Sandkasten und einer Wippe o. Ä. für Kleinkinder im Vorschulalter. Grundschulkinder klettern über Zäune, um auf dem Hof der Ackermannschule zu spielen. Ältere Kinder "hängen ab". Für ein Wohngebiet dieser Größe, in dem zunehmend auch größere Familienwohnungen entstanden sind, ist dieser Zustand nicht hinnehmbar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Das Grünflächenamt klärt mit den Grundstückseigentümern im Gebiet (überwiegend die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG), wo Plätze mit Aufenthaltsqualität für Kinder bis zum Alter von 14 bis 16 Jahren angelegt werden können. 2. Das Grünflächenamt und die ABG erarbeiten in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement Gallus, den Kinderbeauftragten sowie weiteren in der Siedlung in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Initiativen unter maßgeblicher Beteiligung des Kinderbüros (hier insbesondere des Vereins discorso e. V.) Planungen für einen oder mehrere Spielplätze. 3. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung sollten in die Planung ebenfalls eingebunden werden, um bereits im Vorfeld Konflikte zwischen den Bedürfnissen spielender Kinder und Ruhebedürfnissen erwachsener Anwohnender zu minimieren. Begründung: Ein Luftbild dieser reinen Wohnsiedlung verdeutlicht die missliche Lage der Kinder und Jugendlichen, deren Bedürfnisse hier stadtgestalterisch nicht berücksichtigt werden. Die Kinder können sich relativ gefahrlos - ohne verkehrsreiche Straßen queren zu müssen - im Karree zwischen Mainzer Landstraße, Kleyerstraße, Ackermannstraße und Sondershausenstraße bewegen und müssen deshalb dort geeignete Freiräume und anregende Spielgeräte/-anlagen finden. Bisher stehen die einzigen größeren Freiflächen für die Kinder nicht zur freien Verfügung, da sie entweder zu den Grundschulen oder dem Sportverein gehören. (aus Stadtplan der Stadt Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1921 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen

19.05.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenmarkierungen im Bereich Frankenallee/Schwalbacher Straße/Krifteler Straße/Fischbacher Straße erneuern

19.05.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6014 entstanden aus Vorlage: OF 1278/1 vom 15.03.2020 Betreff: Straßenmarkierungen im Bereich Frankenallee/Schwalbacher Straße/Krifteler Straße/Fischbacher Straße erneuern Der Magistrat wird aufgefordert, die Straßen-, Fahrbahn- und Fahrradmarkierungen im o. g. Bereich großflächig zu erneuern oder nicht mehr benötigte Markierungen abzutragen. Begründung: Viele wichtige Markierungen wie Zebrastreifen oder solche, die auf einen Radweg hinweisen, sind an mehreren Stellen auf der Frankenallee zwischen bzw. auf den genannten Straßen verblasst. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit empfiehlt sich dringend eine Erneuerung. Auch bestehen im Bereich der Quäkerwiese alte Markierungen auf der Frankenallee, welche offensichtlich keine Richtigkeit mehr haben und abgetragen werden sollten. Anlage: Bilder (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1544 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllgaragen für Hotspots

19.05.2020 · Aktualisiert: 28.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6011 entstanden aus Vorlage: OF 1272/1 vom 30.03.2020 Betreff: Müllgaragen für Hotspots Die Stadt hat darüber informiert, dass 30 große Abfallbehälter für besonders beliebte Plätze angeschafft wurden. Diese Behälter zeichnet nicht nur ihre Größe aus, sondern auch die Möglichkeit, sogar Pizzakartons problemlos durch die großen Einwurföffnungen entsorgen zu können. - Der Gleisfeldpark ist einer der am stärksten frequentierten Orte im Europaviertel mit Bolzplatz, Freifläche, Bänken, Mehrgenerationen-Geräteparcours und Spielgeräten für Kinder; in nächster Nähe befinden sich Supermarkt, Bäckerei, Pizzeria - und die entsprechenden Versorgungsmöglichkeiten werden - wie der Vermüllung des Parks anzusehen ist - reichlich genutzt. - Wenn es einen zentralen Platz im Gallus gibt, ist es der Grünbereich der Frankenallee im Kreuzungsbereich zur Schwalbacher Straße mit Pizzeria, mehreren Dönerläden, Supermarkt etc. Zahlreiche Menschen halten sich hier zu einem Imbiss im Freien auf, und regelmäßig wird die massive Vermüllung dieses Bereichs beklagt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. einen Abfallbehälter im Bereich der Spielgeräte für Kinder durch eine sog. Müllgarage zu ersetzen; 2. einen Abfallbehälter an den Bänken am östlichen Kopfpunkt der Frankenallee/Ecke Schwalbacher Straße durch eine sog. Müllgarage zu ersetzen. Begründung: Beide Bereiche sind überdurchschnittlich stark vermüllt, und da bislang Appelle zu angemessenem Umgang mit dem öffentlichen Raum wohl ungehört verhallt sind, könnten die großen Abfallbehälter zu einer deutlichen Verbesserung der Situation führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2020, ST 1495 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen

10.03.2020 · Aktualisiert: 04.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5896 entstanden aus Vorlage: OF 1239/1 vom 19.02.2020 Betreff: Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen Abgemeldete, nicht mehr fahrtüchtige Pkw und Lieferfahrzeuge werden immer wieder auf öffentlichen Parkplätzen in Wohngebieten abgestellt. Nachdem die angekündigte Frist (rotes Formular, das auf die Scheibe geklebt wird) für den Halter/die Halterin des Fahrzeugs, dieses zu entfernen, abgelaufen ist, sollte die angekündigte Maßnahme durchgeführt und das Fahrzeug entfernt werden. Dass Fahrzeuge nach Ablauf dieser Frist zum Teil noch monatelang im öffentlichen Raum vor sich hinrosten und dringend benötigte Parkflächen belegen, ist nicht hinnehmbar. In der Rebstöcker Straße rostete ein Lieferwagen nach Fristablauf August 2019 noch bis Anfang Februar vor sich hin; vor der Frankenallee 143 wartet ein Pkw seit September 2019 darauf, abgeholt zu werden. Von der Stadt angebrachte Hinweise, dass Fahrzeuge nach Ablauf einer genau datierten Frist auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden, hängen noch Monate - folgenlos. Maßnahmen, die die Behörden androhen, und dann monatelang nicht umsetzen, machen Behörden zur Lachnummer und signalisieren, dass Regelverstöße ohne Folgen bleiben - kein Signal, das sich der Ortsbeirat für eine Gesellschaft wünscht! A. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. im Ortsbezirk 1 abgemeldete und/oder fahruntüchtige Fahrzeuge aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und Parkplätze frei zu räumen; 2. für nicht fahrtüchtige und/oder abgemeldete Fahrzeuge zukünftig unmittelbar nach Fristablauf die angedrohte Maßnahme (Beseitigung auf Kosten des/der Fahrzeughaltenden) umzusetzen; 3. insbesondere Parkplätze von folgenden Fahrzeugen frei zu räumen: a) Weißer Lieferwagen (ohne Kennzeichen), Parkbucht im Grünstreifen Frankenallee (circa Höhe Hausnummer 240) - seit Februar 2020; b) schwarzer Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht Frankenallee/Krifteler Straße; c) roter Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht vor Frankenallee 143; d) Mercedes-Bus ohne Nummernschilder vor der Liegenschaft Josbacher Straße 20; e) abgemeldeter Opel Corsa vor der Liegenschaft Idsteiner Straße 184; f) abgemeldeter Renault gegenüber des Fußwegs zu den Liegenschaften Wörsdorfer Straße 8 bis 10 und 12 bis 14; g) zwei Fahrzeuge gegenüber des Hostels auf der Mainzer Landstraße. B. Vor dem oben dargestellten Hintergrund wird der Magistrat weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der organisatorische Ablauf aussieht, vom Zeitpunkt, nach dem abgemeldete Fahrzeuge im Straßenraum eine Aufforderung erhalten (rote Mitteilung) bis zum Fristablauf. Beim Ortsbeirat ist der Eindruck entstanden, dass die Fahrzeuge bei Kontrollgängen erfasst werden, die Mitteilung an die Fahrzeughaltenden angebracht wird - und dann scheint es darauf anzukommen, wann bei einem Kontrollgang entdeckt wird, dass hier eine Frist abgelaufen ist und Handlungsbedarf besteht. Fotos: Privat Begründung: Die Parkplätze in Wohngebieten werden dringend benötigt, und es ist ärgerlich, wenn sie durch Schrottfahrzeuge blockiert sind. Es ist lächerlich, wenn mit Abholung und Verschrottung gedroht wird und die Stadt die Maßnahme dann monatelang nicht umsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 977 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülleimer an der Kreuzung Krifteler Straße und Neuenhainer Straße aufstellen

10.03.2020 · Aktualisiert: 04.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5893 entstanden aus Vorlage: OF 1233/1 vom 22.02.2020 Betreff: Mülleimer an der Kreuzung Krifteler Straße und Neuenhainer Straße aufstellen Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung zwischen Krifteler Straße und Neuenhainer Straße einen Mülleimer aufzustellen. Begründung: Seit der Eröffnung des REWE-Centers, des Aldi-Marktes und eines Cafés/einer Bäckerei hat sich das Aufkommen an Personen, die in besagten Geschäften Lebensmittel auch zum sofortigen Verzehr erwerben und dann in Richtung Frankenallee laufen, sehr erhöht. Es finden sich leider immer wieder Verpackungen, Lebensmittelreste, Kaugummis und Zigarettenenden auf dem Gehweg der Krifteler Straße. Daher wäre an der Einmündung zur Neuenhainer Straße ein guter Standpunkt für einen weiteren Mülleimer (mit Zigarettenbehälter). Hier befindet sich bereits ein kleines Depot der Deutschen Post für Werbesendungen, welches fälschlicherweise oft als Mülleimer angesehen wird, und weshalb dort Müll abgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 924 Aktenzeichen: 79 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den Magistrat Bevor der Magistrat Fragen beantwortet, sind die Wohnungen schon verkauft

10.03.2020 · Aktualisiert: 22.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2020, OA 544 entstanden aus Vorlage: OF 1230/1 vom 19.02.2020 Betreff: Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Sozialrathaus? Schandfleck Schwalbacher Straße 47 - Fragen an den Magistrat Bevor der Magistrat Fragen beantwortet, sind die Wohnungen schon verkauft Vorgang: V 1002/18 OBR 1; ST 265/19; V 1344/19 OBR 1; ST 2144/19 Auf die Anfrage des Ortsbeirats 1 vom September 2018 zum Bauvorhaben teilte der Magistrat in einer vorläufigen Stellungnahme am 4. Februar 2019 mit, dass er noch keine abschließende Antwort geben kann. Im Juni 2019 hat der Ortsbeirat 1 den Magistrat darauf hingewiesen, dass die FBW Projektbau auf ihrer Website die Planung für das Grundstück bereits veröffentlicht hat. Der Ortsbeirat hat gleichzeitig dem Magistrat weitere Fragen gestellt. Seit 7. Dezember 2019 sind die Wohnungen, die auf diesem Grundstück errichtet werden sollen, in der Vermarktung. Der Magistrat sieht sich auch Ende 2019 noch immer nicht in der Lage, irgendeine Frage zu dem Vorhaben zu beantworten (ST 2144: "Der Magistrat bedauert, die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können.") Der Ortsbeirat beschäftigt sich in einer ganzen Reihe von Anträgen mit den Problemen der Schwalbacher Straße, u. a. mit dieser Liegenschaft. Regelmäßig finden Treffen von Anwohnenden, Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats, Polizei sowie Vertreterinnen und Vertretern weiterer Institutionen statt. Dass der Magistrat es dann in fast eineinhalb Jahren nicht schafft, Fragen zu beantworten, ist ein Armutszeugnis und erweckt den Eindruck, dass Ortsbeirat und engagierte Bürgerinnen und Bürger vom Magistrat nicht ernst genommen werden. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in dem Auskunftsersuchen vom 18. Juni 2019, V 1344, vom Ortsbeirat 1 formulierten Fragen umgehend zu beantworten und 2. darzulegen, warum sich das Dezernat u. a. nicht in der Lage sieht, Fragen nach Plänen für ein Grundstück zu beantworten, die im September 2018 gestellt wurden, wobei die auf diesem Grundstück zu bauenden Eigentumswohnungen inzwischen verkauft werden. Quelle: ImmoScout, 7. Dezember 2019 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2018, V 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 265 Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1344 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2144 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 539 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.03.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 95 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 544 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 64 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 544 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 544 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 544 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5625, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5958, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baustellenbedingte Einbahnstraßenregelung in der Schwalbacher Straße hat sich bewährt

18.02.2020 · Aktualisiert: 23.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 1229/1 Betreff: Baustellenbedingte Einbahnstraßenregelung in der Schwalbacher Straße hat sich bewährt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die temporär wegen einer Baustelle eingerichtete Einbahnstraßenregelung in der Schwalbacher Straße im Bereich zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee in geeigneter Weise in eine dauerhafte Verkehrsregelung übergehen zu lassen. Zusätzlich sind Maßnahmen ergreifen zu lassen (verschwengte Parkplätze), die ein langsames Fahren in der Straße erforderlich machen. Begründung: Die von Anwohnerinnen und Anwohnern beklagte Situation und chaotische Zustände haben sich deutlich gebessert. Offensichtlich liegt es an der für die Baustelle eingerichteten Einbahnstraßenreglung. Diese sollte daher dauerhaft beibehalten werden, allerdings müssen Vorkehrungen gegen zu schnelles Fahren getroffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1229/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 3 CDU, FDP, BFF und U.B. gegen GRÜNE und Die PARTEI (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1

18.02.2020 · Aktualisiert: 23.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 1236/1 Betreff: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter dem Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main unterschiedlichen Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben, um in der Summe hohe unrechtmäßige Zahlungen zu erlangen. In der 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main über den Verdacht einer substantiellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Die AWO betreibt in Frankfurt am Main derzeit 18 Kindertagesstätten, davon haben 4 Einrichtungen ihre Standorte im Bezirk des Ortsbeirates 1. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Adlerwerke, Kleyerstraße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 2. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Europagarten, Hattersheimer Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 3. Wurden die Abrechnungen der AWO-Lahn'sche Höfe, Rebstöcker Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 4. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Gutleutviertel, Gutleutstraße 32 überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1598 2020 Die Vorlage OF 1236/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Die PARTEI gegen U.B. (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken in der Weilburger Straße endlich ermöglichen

11.02.2020 · Aktualisiert: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5743 entstanden aus Vorlage: OF 1188/1 vom 23.01.2020 Betreff: Bewohnerparken in der Weilburger Straße endlich ermöglichen Vorgang: B 265/18 Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Weilburger Straße, Hausnummern 21 bis 49, einseitig eine Bewohnerparkzone einzurichten. Sollte das Gebiet zu klein sein, wird der Magistrat gebeten, ein ausreichend großes Gebiet vorzuschlagen. Außerdem sollte seitens der Stadt mit der Deutschen Bahn und der EVG Kontakt aufgenommen werden, damit deren Mitarbeiter mit ihren Fahrzeugen nicht öffentlichen Parkraum blockieren, sondern im vorhandenen Parkhaus parken. Die Ausführungen im Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265, sind für Anwohner und Ortsbeiräte nicht zufriedenstellend, weswegen der Magistrat aufgefordert wird, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Auch ist die Argumentation, dass nicht genügend Personal zur Überwachung des Bewohnerparkens vorhanden ist, vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, da zurzeit Bewohner der Weilburger Straße regelmäßig, vor allem in den Nachmittagsstunden, kontrolliert und sanktioniert werden, da die regulären Parkplätze (noch) von auswärtigen Fahrzeugen blockiert werden. Im Anhang findet sich eine entsprechende Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes (Städtische Verkehrspolizei). Begründung: Die Bewohner der Weilburger Straße im oben genannten Bereich haben das Problem, dass die Parkplätze tagsüber vor allem von den Mitarbeitern der Deutschen Bahn und der EVG blockiert werden, obwohl diesen ein Mitarbeiterparkhaus zur Verfügung steht. Generell herrscht in diesem Gebiet wie fast im gesamten Gallus ein hoher Parkdruck. Anlage 1 (ca. 60 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 822 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrbibliothek am Galluspark

26.01.2020 · Aktualisiert: 17.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 1184/1 Betreff: Fahrbibliothek am Galluspark Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Feuerwehrzufahrt zwischen dem Bolzplatz im Galluspark und der Julius-Munk-Anlage als Haltestelle für den Bücherbus der Fahrbibliothek geeignet ist. Begründung: Die Parksituation für den Bücherbus ist bereits seit Langem unbefriedigend. Die vorgesehene und markierte Parkfläche in der Schwalbacher Straße ist nahezu immer zugeparkt, so dass der Bücherbus dort nicht stehen kann. Dies führt dazu, dass Parkplatzsuchzeiten von der Standzeit des Bücherbusses abgehen, oder dass dieser mangels Parkplatzes gar nicht geöffnet werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1184/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1183/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bekämpfung von Halte- und Parkverstößen in der Schwalbacher Straße

14.01.2020 · Aktualisiert: 22.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5565 entstanden aus Vorlage: OF 1148/1 vom 17.12.2019 Betreff: Bekämpfung von Halte- und Parkverstößen in der Schwalbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, das ordnungswidrige Halten und Parken in der Schwalbacher Straße im Bereich zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee durch Kraftfahrzeuge nachhaltig zu bekämpfen. Hierzu sollen Verkehrspolizeikräfte der Stadt Frankfurt für einen mit dem Ortsbeirat abzustimmenden Zeitraum von drei Wochen gemeinsam mit Kräften der Landespolizei den vorbezeichneten Bereich im Sinne einer konzentrierten Aktion intensiv bestreifen, Präsenz zeigen und Verstöße konsequent ahnden. Insbesondere sollen verbotswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden, die den Straßenverkehr behindern, Zufahrten von Grundstücken blockieren oder andere abgestellte Kraftfahrzeuge in zweiter Reihe zuparken. Verstöße, bei denen das Abschleppen des Fahrzeugs nicht gerechtfertigt ist, sollen zumindest ordnungswidrigkeitenr echtlich verfolgt werden. Begründung: Die Anwohner des vorbezeichneten Bereichs sind zu Recht verärgert darüber, dass Verstöße wie die geschilderten dort überhandnehmen und die zuständigen Sicherheitsbehörden diese bislang nicht wirksam bekämpft haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 721 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

(Kein!) Mut zur Lücke?

14.01.2020 · Aktualisiert: 22.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5564 entstanden aus Vorlage: OF 1146/1 vom 12.12.2019 Betreff: (Kein!) Mut zur Lücke? Mit großem finanziellen Aufwand wurde in den letzten zehn bis 15 Jahren die Frankenallee umgestaltet. Ein Augenmerk lag auf der Umgestaltung der sog. Kopfpunkte, also den Kreuzungen des Grünzugs mit den Nord-Süd-Stichstraßen. Ziel war hier u. a. die Schaffung von Aufenthaltsqualität sowie ein Mehr an Sicherheit für zu Fuß Gehende. Da vor der Umgestaltung der sog. Kopfpunkte diese Bereiche immer wieder beparkt wurden, sollte durch die neue Gestaltung der Übergangsflächen und das Setzen von Pollern das Parken verhindert werden. Dies ist nicht überall gelungen - die Poller sind an manchen Stellen in solchen Abständen gesetzt, dass auch breitere Pkw und kleinere Lieferwagen problemlos durch die Lücke auf den Grünzug der Frankenallee auffahren können, und diese Möglichkeit wird auch gerne genutzt. Insbesondere an der Kreuzung Schwalbacher Straße/Frankenallee sind diese Lücken fatal, da hier Pizzeria, Apotheke, Reinigung u. a. angesiedelt sind, und wo deshalb gerne mal kurz das Auto irgendwo in den Weg gestellt wird, anstatt einen legalen Parkplatz zu suchen. (Foto: privat) Weiterhin ist an einer Reihe von Kreuzungen der Überweg über die Frankenallee nicht gegen auffahrende Pkw gesichert. An diesen Stellen ist der Bordstein abgesenkt und der Gehweg in ganzer (Zebrastreifen-) Breite offen, sodass hier Fahrzeuge problemlos auf die Grünfläche der Frankenallee auffahren bzw. den Überweg beparken können. Interessanterweise ist aufseiten des Gehwegs entlang der Häuser der abgesenkte Übergang über die Frankenallee jeweils durch einen Poller gegen parkende Fahrzeuge gesichert. Beispiele: Im Bereich, in dem der Bordstein abgesenkt ist (Querungshilfen), ist der Gehweg entlang der Häuser gegen auffahrende Pkw gesichert - der Grünstreifen Frankenallee jedoch nicht. (Fotos: privat) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die Poller, die den Grünstreifen der Frankenallee begrenzen - insbesondere an den Kopfpunkten -, in solchen Abständen zu setzen, dass die Lücke zu schmal ist, um einem Pkw die Durchfahrt zu ermöglichen; die Breite sollte ausreichen, um ein Durchkommen für einen Zwillingskinderwagen bzw. ein breites Lastenfahrrad problemlos zu ermöglichen; 2. im Bereich der Querungshilfen (Zebrastreifen) durch Setzen eines Pollers die Möglichkeit zu nehmen, dass Fahrzeuge den Fußgängerübergang zum Auffahren auf den Grünstreifen der Frankenallee und/oder zum Beparken nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 744 Aktenzeichen: 66 0

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