Meine Nachbarschaft: Faulbrunnenweg
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Zeilsheim: Sperrmüll-Taskforce in der Taunusblick-Siedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4318 entstanden aus Vorlage: OF 1406/6 vom 14.06.2015 Betreff: Zeilsheim: Sperrmüll-Taskforce in der Taunusblick-Siedlung Vorgang: OM 364/11 OBR 6; ST 1273/11; OM 1204/12 OBR 6; ST 1266/12 Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Sonderermittlungsgruppe der Stadtpolizei für Ermittlungen im Abfallrecht und zum Schutz gegen die Verschmutzung des öffentlichen Raums schwerpunktmäßig im Stadtbezirk 612 (Siedlung Taunusblick) einzusetzen oder hierfür eine neue zu gründen. Die Einheit soll in Zusammenarbeit mit den relevanten Aufgabenträgern der vorherrschenden Vermüllung der Siedlung Einhalt gebieten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, die Abfallentsorgung für Frankfurt zu beauftragen , am Sperrmülltag in Zeilsheim den gesamten im Stadtbezirk angehäuften Sperrmüll ohne vorherige Terminanmeldung zu entsorgen. Begründung: Die Sperrmüll-Situation in der Taunusblick-Siedlung ist nicht mehr hinnehmbar. Die Nutzung des kostenfreien Services der Stadt Frankfurt zur Sperrmüllabholung nach vorheriger Terminierung funktioniert nicht unter den vorherrschenden Rahmenbedingungen. Der Einsatz von Sperrmüllkäfigen und ehrenamtlichen Helfern ist bis auf wenige Ausnahmen gescheitert. In der ganzen Siedlung wird der Sperrmüll einfach auf die Straße, den Bürgersteig oder auf die Grünflächen gestellt. Zwischen den Wohnblöcken der Siedlung, rund um die Sportanlagen und im Lachgraben liegen unzählige Sperrmüllhaufen, ausgelaufene Farbeimer und Reste von Renovierungen und Umzügen sowie Unrat. Die zunehmenden Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung zeigen dem Ortsbeirat, dass bisherige Lösungen nicht geholfen haben. Die Kosten für den Vorschlag sind sicherlich ungleich niedriger als die Kosten für außerplanmäßige Sonderentleerungen, die der Stadtbezirksvorsteher ständig in Auftrag geben muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 364 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1273 Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1204 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1516 Antrag vom 03.01.2016, OF 1551/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4899 Antrag vom 18.04.2016, OF 26/6 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 43 Aktenzeichen: 79 4
Bahnübergang Oeserstraße: Gesicherte Notquerung bei Sperrung des Bahnübergangs schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4323 entstanden aus Vorlage: OF 1417/6 vom 11.06.2015 Betreff: Bahnübergang Oeserstraße: Gesicherte Notquerung bei Sperrung des Bahnübergangs schaffen Der Magistrat wird gebeten, bei künftigen Sperrungen des beschrankten Bahnüberganges zumindest eine gesicherte Notquerung insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Friedrich-List-Schule sowie die Anwohner des Wohnbereiches nordöstlich des Bahnüberganges ei nzurichten. Begründung: Die kürzlich durchgeführte Baumaßnahme am beschrankten Bahnübergang in der Oeserstraße sorgte bei den Bürgerinnen und Bürgern für große Verärgerung. Die Wohnsiedlung und die Grundschule nordöstlich des Bahnüberganges waren vom öffentlichen Nahverkehr abgetrennt. Eine sichere Querung der Bahnlinie war nur auf Höhe der Fußgängerbrücke im Bereich der Therese-Herger-Anlage/Sportplatz Alemannia Nied möglich. Auch wenn die Sperrungen des Bahnüberganges kurzweilig sind, sollte eine Notquerung eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1458 Aktenzeichen: 66 6
Lachgraben in Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4319 entstanden aus Vorlage: OF 1407/6 vom 10.06.2015 Betreff: Lachgraben in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, - z. B. über die Stabsstelle Sauberes Frankfurt mit dem Zeilsheimer Kleingartenverein in der Lenzenbergstraße 118a in Verbindung zu treten sowie im Rahmen einer konstruktiven Stadtteilentwicklung eine Bachpatenschaft für den Lachgraben (Pfingstborngraben) und das angrenzende Gelände zwischen dem Kleingartenverein und dem Lachgraben zu entwickeln; - den Verein dabei zu unterstützen, eine jährliche Grundreinigung des Geländes in Kooperation mit dem Quartiersmanagement zu organisieren, und die erforderlichen Materialien und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen; - dies mit einem Fest zu verbinden, bei dem für das Thema Müll sensibilisiert wird; - gegebenenfalls an den bei der Begehung identifizierten kritischen Punkten Müllbehälter aufzustellen; - auf den Landschaftspfleger einzuwirken, den Weg südöstlich des Kindergartens St. Stephan, der durch das Befahren mit Lkws für Säuberungsarbeiten sehr mitgenommen ist, wieder herzustellen, damit er auch von älteren Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, genutzt werden kann. Begründung: Bei der Begehung mit Vertreterinnen/Vertretern der Stabsstelle Sauberes Frankfurt, des Quartiersmanagements Zeilsheim und der Polizei sowie einigen Bürgern wurde auf einige Missstände am östlichen Stadtteilrand und in der Siedlung Taunusblick/Rombergstraße hingewiesen, die das Wohlbefinden einiger Zeilsheimer und das Zusammenleben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen beeinträchtigen. Gemeinsame Aktionen fördern das Kennenlernen und Verständnis für verschiedene Bedürfnisse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1437 Aktenzeichen: 79 4
Parkplatzsituation und Verkehrsberuhigung in der Straße Taunusblick in der Nieder Eisenbahnersiedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 1392/6 Betreff: Parkplatzsituation und Verkehrsberuhigung in der Straße Taunusblick in der Nieder Eisenbahnersiedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Straße Taunusblick eine Ausweisung von Parkplätzen durchgeführt werden kann, so wie bereits vor 2 Jahren im Brunnenpfad geschehen. Das bedeutet, dass der Taunusblick durch das entsprechende Verkehrschild zum verkehrsberuhigten Bereich erklärt wird und dass auf der rechten Seite der Straße vom Neumarkt aus gesehen Bereiche markiert werden, in denen das Parken auf dem schmalen Gehweg dort erlaubt wird. Begründung: In der Straße Taunusblick besteht ein sehr hoher Bedarf an Parkplätzen für die Anwohner. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der gesamten Straße würde ermöglichen, dass der schmale Gehweg auf der rechten Straßenseite vom Neumarkt aus gesehen zum Parken genutzt werden kann. Die Fußgänger können dann die Fahrrbahn benutzen. Dasselbe wurde bereits auf Antrag des Antragstellers vor 2 Jahren bereits im Brunnenpfad so gemacht und hat sich seither bewährt. Und in der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde dasselbe für die Heusingerstraße beschlossen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1395 2015 Die Vorlage OF 1392/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 1330/6 vom 30.03.2015 Betreff: Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Sanierung der Hauptachse (Asphaltierung oder Befestigung mittels wassergebundener Decke) von der Straße Neu-Zeilsheim bis zur Kita in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg ist in der Siedlung Taunusblick von einer schönen Grünanlage umschlossen. Unglücklicherweise ist die o. g. Hauptachse nicht befestigt und gleicht witterungsbedingt einer Schlammgrube. Der Verbindungsweg dient der Stadtteilerschließung, beispielsweise zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße sowie zu den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 995 Aktenzeichen: 67 0
Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 663/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) Main-Weser-Bahn bis zur A 66 A 66 bis Miquelallee Miquelallee Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße 6 - 8 ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenLeitpfosten neu aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3950 entstanden aus Vorlage: OF 237/13 vom 24.02.2015 Betreff: Leitpfosten neu aufstellen Der Magistrat wird gebeten, die Leitpfosten entlang der Niedereschbacher Straße zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach neu aufzustellen, fortan regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Begründung: Nach jedem Winter sind viele der Leitpfosten entlang der Niedereschbacher Straße kaputt oder fehlen komplett. Auch dieses Jahr ist dies wieder der Fall. Gerade in der scharfen Kurve nach der Bushaltestelle "Taunusblick" sind diese Pfosten jedoch enorm wichtig, sodass eine Neuaufstellung unabdingbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 756 Aktenzeichen: 66 0
Chancen eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick nicht voreilig verspielen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3932 entstanden aus Vorlage: OF 503/7 vom 21.02.2015 Betreff: Chancen eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick nicht voreilig verspielen Vorgang: B 62/14; ST 72/15 Die Chance eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick darf nicht am fehlenden Willen zur Umsetzung scheitern. Im Rahmen des Berichts des Magistrats vom 03.03.20 14, B 62, wurde nicht geprüft, ob ein Park-and-ride-Platz realisierungswürdig wäre (mit Anbindung an die U 6/RTW), daher ist die Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72, nur zurückzuweisen. Die Stadt der Zukunft muss einen guten ÖPNV mit Park-and-ride-Plätzen haben, damit der weiterhin steigende Individualverkehr gemindert werden kann. Der Magistrat wird beauftragt, sich konkret mit der Möglichkeit eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick zu beschäftigen und detailliert zu prüfen und zu berichten, warum eine Einigung mit einer staatlichen Stelle wie der Fernstraßenverwaltung nicht möglich sein soll. Die Chance eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick darf nicht am fehlenden Willen zur Umsetzung scheitern. Begründung: Die Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72, ist leider sehr allgemein gehalten. Auch dass man einfach auf die Fernstraßenverwaltung verweist und damit die Genehmigungsfähigkeit abspricht, ist nicht nachvollziehbar. Es handelt sich hierbei um eine staatliche Institution, die auch als Dienstleister für den Bürger tätig ist. Eine Einigung zwischen zwei staatlichen Stellen (Stadt Frankfurt und Bund) muss möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 62 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 775 Aktenzeichen: 61 1
Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3942 entstanden aus Vorlage: OF 1287/6 vom 22.02.2015 Betreff: Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz im Ferdinand-Scholling-Ring 1. den Ausgang zu den Bahngleisen zu verschließen; 2. die Bepflanzungen zu überprüfen und abgestorbene Bäume zu ersetzen. Begründung: Auf dem Spielplatz im Ferdinand-Scholling-Ring gibt es zwei Ein- bzw. Ausgänge - sowohl zur Straße hin als auch in Richtung der Bahngleise. Der Weg an den Bahngleisen wird allerdings nicht benutzt. Oftmals liegen dort Scherben und Abfall. Daher sollte dieser Ausgang für die Kinder aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Der Ortsbeirat bittet daher, die Drängelgitter zu entfernen und den Zaun zu schließen (siehe Foto). Zudem wurde seitens der Anwohner berichtet, dass offensichtlich einige der Pflanzen abgestorben seien. Der Ortsbeirat bittet daher um Überprüfung und eventuell um Ersatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 699 Aktenzeichen: 67 2
Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring hier: Neue Spielmöglichkeiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2015, OF 1286/6 Betreff: Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring hier: Neue Spielmöglichkeiten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring eine Doppelschaukel sowie eine Klettermöglichkeit zu installieren. Aus dem Ortsbeiratsbudget sind hierfür bis zu 12.000 EUR zu entnehmen. Begründung: Auf dem Spielplatz Ferdinand-Scholling-Ring wurden aus Sicherheitsgründen in den vergangenen Jahren ein Federteller, ein Karussell und eine Seilwippe abmontiert, so dass außer einer Rutsche keine weiteren Spielmöglichkeiten gegeben sind. Da im Ferdinand-Scholling-Ring viele junge Familien mit Kindern wohnen, sollte auf dem zentral gelegenen Spielplatz wieder eine Spielmöglichkeit in Form einer Schaukel sowie einer Klettermöglichkeit eingerichtet werden. Der Ortsbeirat unterstützt dies bis zu einem Betrag von 12.000 EUR. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 309 2015 Die Vorlage OF 1286/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Antragstenor als auch in der Begründung der Betrag von "12.000 Euro" durch den Betrag von "10.000 Euro" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenOrtstermin in Nied wegen versperrtem Tor zwischen Wilhelm-Koppel-Weg und Ferdinand-Scholling-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3871 entstanden aus Vorlage: OF 1260/6 vom 16.01.2015 Betreff: Ortstermin in Nied wegen versperrtem Tor zwischen Wilhelm-Koppel-Weg und Ferdinand-Scholling-Ring Vorgang: OM 2893/14 OBR 6; ST 676/14 Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin in Nied mit den betroffenen Anwohnern, Vertretern des Dezernats für Planen und Bauen sowie des Ortsbeirats durchzuführen, um eine einvernehmliche Lösung in der Frage des Durchgangs zwischen dem Wilhelm-Koppel-Weg und dem Ferdinand-Scholling-Ring (Ferdinand-Scholling-Ring zwischen den Häusern 82 bis 86 und 78 bis 80) herbeizuführen, der durch einen circa zwei Meter hohen Metallzaun und ein Tor, das verschlossen ist, versperrt worden ist. Begründung: Nachdem von Anwohnern des Wilhelm-Koppel-Wegs in Nied an der o. g. Stelle ein circa zwei Meter hoher Metallzaun mit einem Tor, das verschlossen ist, errichtet worden ist, ist der Durchgang für die Öffentlichkeit über diese Fußwegverbindung unterbunden. Hinter dem Zaun steht zudem ein Schild mit der Aufschrift "Privatbesitz. Zutritt für Unbefugte verboten". Anwohner aus dem Ferdinand-Scholling-Ring und aus anderen Straßen Nieds, die diesen Durchgang gerne nutzen möchten, hatten sich vor einem Jahr an den Ortsbeirat gewandt. Eine daraufhin beschlossene Anregung, mit der der Magistrat gebeten wurde, die Rechtslage zu prüfen, hat erbracht, dass es ein Wegerecht gibt, das für die betreffende Fläche im Wilhelm-Koppel-Weg die öffentliche Nutzung für Fußgänger vorsieht. Bisher ist es jedoch trotzdem noch nicht zu einer Klärung in der Sache gekommen. Das Dezernat für Planen und Bauen hat dem Ortsbeirat jetzt mitgeteilt, dass die Anwohner, die das Tor errichtet haben, durchaus bereit seien, gemeinsam mit allen Betroffenen - Vertretern des Dezernats für Planen und Bauen sowie des Ortsbeirats - bei einem Ortstermin eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Dezernat für Planen und Bauen ist nun an den Ortsbeirat mit der Bitte herangetreten, hierzu die Initiative zu ergreifen und moderierend bei dem Ortstermin mitzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2893 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 676 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 646 Aktenzeichen: 63 0
Nied: Optimierung der Parkplatzsituation im Bereich der Wohnbebauung Oeserstraße/Heusingerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2015, OF 1348/6 Betreff: Nied: Optimierung der Parkplatzsituation im Bereich der Wohnbebauung Oeserstraße/Heusingerstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine andere Parkplatzausweisung, wie zum Beispiel im Brunnenpfad in der Eisenbahnersiedlung geschehen, in der Heusingerstraße zwischen Friedrich-List-Schule und der Bebauung der sogenannten "Schwedenhäuser" (Fahrtrichtung Bergmannweg, rechts, Heusingerstraße 14-52) möglich ist bzw. eingerichtet werden kann, um mehr Parkplätze zu schaffen. Ein Vorschlag ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Begründung: Im Bereich der Oeserstraße und der Verbindungsstraße zwischen Oeserstraße und Heusingerstraße, auch als Heusingerstraße und Oeserstraße laut beigefügtem Luftbild bezeichnet, besteht ein erhöhter Bedarf an Parkplätzen. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Heusingerstraße im Bereich Hausnummer 14 - 52 würde ermöglichen, dass der schmale Gehweg in diesem Bereich als Parkplätze genutzt werden kann und die Fußgänger die frühere Fahrbahn nutzen können. Ein ähnliches Verfahren wurde bereits im Brunnenpfad vollzogen. . Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1348 2015 Die Vorlage OF 1348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2015, OF 636/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: - Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) - Main-Weser-Bahn bis zur A 66 - A 66 bis Miquelallee - Miquelallee - Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird bis zur Sitzung am 20.04.2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird durch die Vorlage OF 663/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenKann der Bau der Fußgängerunterführung in der Oeserstraße vorgezogen werden?
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2014, OF 1230/6 Betreff: Kann der Bau der Fußgängerunterführung in der Oeserstraße vorgezogen werden? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob beim Bau der zwei Bahnunterführungen in der Oeserstraße der Bau der Unterführung für Fußgänger vorgezogen werden kann? Begründung: Der Bau der Unterführung für Fußgänger in der Oeserstraße ist eine Baumaßnahme der Stadt Frankfurt. Falls nicht beide Unterführungen, also für Fußgänger und für Fahrzeuge, gleichzeitig gebaut werden müssen, wäre es sinnvoll, zuerst die viel kleinere Unterführung für Fußgänger zu erreichten. . Der Zugverkehr, der die Bahnstrecke "Mainzer Landstraße" nutzt, hat in den letzten zehn Jahren zugenommen. Hierdurch entstehen längere Wartezeiten vor den geschlossenen Schranken. Durch die spitz- bzw. stumpfwinklig zur Straße führende Eisenbahnstreckenführung werden die sich senkenden Schranken zu spät erkannt, da sie sich auf den herannahenden Autofahrer zubewegen. Hierdurch entsteht eine erhöhte Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrer vor der Schranke - insbesondere auf der Westseite, da dort kein erhöhter Bordstein vor Überfahrung schützt. Für die Schüler aus dem Schulbezirk, welche im Bereich Bahnhof Nied und Bahnschranken wohnen, ergibt sich ein sicherer Schulweg durch die Unterführung. Auch müssten sie nicht unverhofft länger vor geschlossenen Schranken stehen. Aus eben diesen Gründen wäre für viele Bürgerinnen und Bürger, Kinder und Jugendliche, die zu verschiedensten Tageszeiten diese Bahnquerung nutzen müssen, um zur Schule, zum Haltepunkt Nied, zum Arzt zu gehen bzw. mit dem Fahrrad zu fahren, ein Vorziehen des Baus der Fußgängerunterführung hilfreich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1221 2015 Die Vorlage OF 1230/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBahnunterführung Oeserstraße und Bahnstation Nied-Ost gemeinsam weiter vorbereiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3689 entstanden aus Vorlage: OF 1203/6 vom 10.11.2014 Betreff: Bahnunterführung Oeserstraße und Bahnstation Nied-Ost gemeinsam weiter vorbereiten Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass der zusätzliche Halt auf der Regionallinie SE 12 (Königstein - Frankfurt (Main) Hauptbahnhof) in Nied-Ost errichtet wird. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Vorbereitung des Projekts zur Schließung des Bahnübergangs in der Oeserstraße und dem Bau einer Bahnunterführung den Bau der Station Nied-Ost entsprechend mit zu berücksichtigen. Begründung: Wie der Magistrat mitgeteilt hat, wird sich das Jahr des Beginns der Arbeiten für die neue Unterführung in der Oeserstraße in Nied zwar verzögern (jetzt geht man von einem Baubeginn Anfang 2018 aus), aber es werde zügig am Fortschritt des Projekts gearbeitet. Bei der Vorstellung der Planungen war dargelegt worden, dass an der Stelle der neu zu bauenden Unterführung in der Oeserstraße die Station Nied-Ost mitgebaut werden soll, sofern sie die Voraussetzungen zur Bezuschussung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erfüllt. Der Magistrat hat inzwischen mitgeteilt, dass die Kosten-Nutzen-Untersuchung für die Station Nied-Ost genau dies ergeben hat. Deshalb sollen beide Maßnahmen, Bau der neuen Unterführung und Bau der Station Nied-Ost an genau dieser Stelle, nun gemeinsam weiter vorbereitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 292 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1748 Antrag vom 12.04.2016, OF 17/6 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 38 Aktenzeichen: 66 2
Möglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3479 entstanden aus Vorlage: OF 431/7 vom 01.09.2014 Betreff: Möglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen Vorgang: B 62/14 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlängerung der U-Bahn-Linie U 6 bis ins Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße und die Errichtung eines Park-and-ride-Platzes südöstlich der A 5 möglich ist unter Sicherstellung, dass keine Anbindung des Individualverkehrs an die Ludwig-Landmann-Straße erfolgt. Eine Vorplanung und eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie die Prüfung einer Anbindung an die Regionaltangente West (RTW) wären begrüßenswert. Im Rahmen der Untersuchungen der Verlängerung der U 6 bis Steinbach wurde diese "kleine" Lösung leider nicht betrachtet (B 62). Begründung: Der Bericht B 62 (Verlängerung der Stadtbahnlinie U 6 nach Nordwesten) lässt vermuten, dass eine Verlängerung der U 6 ins Gewerbegebiet und ein Park-and-ride-Platz Taunusblick eine sinnvolle Ergänzung des Verkehrsnetzes wären. Eine Anbindung an die RTW würde die Attraktivität sicherlich noch weiter erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 10
Ferdinand-Scholling-Ring - Hinweis „Achtung Kinder“ anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3391 entstanden aus Vorlage: OF 1089/6 vom 26.07.2014 Betreff: Ferdinand-Scholling-Ring - Hinweis "Achtung Kinder" anbringen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Ferdinand-Scholling-Ring vor dem Zugang zur Fußgängerbrücke über die Eisenbahnschienen und zu den zwei daneben liegenden Spielplätzen auf der Fahrbahn ein Symbol aufgebracht wird, das die Autofahrer auf Kinder hinweist. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, Schilder mit "Achtung Kinder" auf beiden Seiten der Fahrbahn vor dieser Stelle anzubringen. Begründung: An dieser Stelle befinden sich zwei stark frequentierte Spielplätze, auf denen vor allem auch kleine Kinder spielen. Dazu kommt die Brücke über die Bahnschienen, die u. a. von Kindern auf dem Weg zum Kindergarten und zur Grundschule genutzt wird. Darauf sollen die Autofahrer hingewiesen werden, um sich darauf einstellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1432 Aktenzeichen: 32 1
Schilder „Achtung Fußgänger“ an der Oeserstraße im Bereich des KGV Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3407 entstanden aus Vorlage: OF 1112/6 vom 26.07.2014 Betreff: Schilder "Achtung Fußgänger" an der Oeserstraße im Bereich des KGV Westend Der Magistrat wird gebeten, Verkehrsschilder "Achtung Fußgänger" (Verkehrszeichen 133-10 StVO) in der Oeserstraße im Bereich des KGV Westend in beiden Fahrtrichtungen aufzustellen. Begründung: Das Gelände des KGV Westend ist durch die Oeserstraße geteilt. Auf der einen Seite befindet sich ein Parkplatz für die Vereinsmitglieder, doch die meisten Kleingärten liegen auf der anderen Seite der Oeserstraße, die stark befahren ist. Bereits nach einem Ortstermin mit Mitarbeitern der Schutzpolizei und des Straßenverkehrsamtes im Jahr 2010 sollte das o. g. Verkehrszeichen angebracht werden, "um die Aufmerksamkeit der Kraftfahrzeugfahrer auf querende Fußgänger zu erhöhen", wie es hieß. Das ist bisher jedoch leider versäumt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1558 Aktenzeichen: 66 7
Tempo 30 auf der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend einführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2014, OF 1113/6 Betreff: Tempo 30 auf der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend einführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend Tempo 30 eingeführt wird. Begründung: In dem genannten Abschnitt der Waldschulstraße gilt bereits heute an 3 Stellen Tempo 30, im Bereich kurz vor der Einmündung in die Oeserstraße, im Bereich Bushaltestelle Lindenhag und vor der Eichendorffschule. Im Abschnitt zwischen Eichendorffschule und Mainzer-Landstraße ist aber durch die Anordnung der rechts und links parkenden Autos die Fahrbahn so verengt, dass es angebracht ist, die Geschwindigkeit auch hier auf Tempo 30 herabzusetzen. Zumal auch hier die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren (kein separater Radweg vorhanden). Weiterhin ist es in dem Bereich, wo die Straße in den Niedwald führt, ebenfalls angebracht die Geschwindigkeit zu vermindern, weil dort in die Waldschulstraße einfahrende Fahrzeuge sehr schlechte Einsicht in die Waldschulstraße haben und es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, die bei Tempo 30 so nicht auftreten würden. Außerdem soll auch auf dem nicht genannten Stück zwischen Bushaltestelle Lindenhag und Eichendorffschule Tempo 30 gelten, um ein gleichmäßiges Fahren zu gewährleisten (kein Wechsel von Tempo 30 auf 50 und wieder auf 30 kurz hintereinander). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1113/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, REP und FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenGeschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3273 entstanden aus Vorlage: OF 1051/6 vom 15.06.2014 Betreff: Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit in der Oeserstraße an einer geeigneten Stelle im Bereich der Siedlung Neufeld zu kontrollieren. Begründung: Die Oeserstraße verläuft im Abschnitt von der Messe bis nach Nied schnurgerade durch den Niedwald und entlang der Kleingärten. Vor dem Wald liegt die Siedlung Neufeld auf der nördlichen Seite der Straße. Hier wird nach Berichten von Anwohnern oftmals zu schnell gefahren bzw. sogar gerast. Dort, wo die Oeserstraße sonst durch bewohntes Gebiet führt, ist die Geschwindigkeit bereits auf 40 km/h reduziert (von der Eisenbahner-Siedlung bis zum Friedhof in Nied) bzw. sogar auf 30 km/h (ab der S-Bahn-Unterführung bis zur Straße Alt-Nied). Auf der im Bereich der Siedlung Neufeld in die Oeserstraße einmündenden Waldschulstraße sind auch nur 30 km/h erlaubt. Im genannten Bereich der Oeserstraße, in dem auch Wohnhäuser an der Straße liegen und ein Bürgersteig neben der Straße entlangführt, ist eine Reduzierung des Tempos sicher auch angebracht und angemessen. Auch regelmäßige Kontrollen der Geschwindigkeit sind sinnvoll, um hier das Rasen zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1433 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3272 entstanden aus Vorlage: OF 1049/6 vom 11.06.2014 Betreff: Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Mittel für die Ampelanlage Oeserstraße/Waldschulstraße bereitzustellen und die Ampel möglichst noch in diesem Jahr, spätestens aber im nächsten Jahr zu errichten. Begründung: Die Ampel ist dringend erforderlich, weil es an dieser Kreuzung immer wieder zu gefährlichen Situationen und auch Unfällen kommt. Vor wenigen Jahren ist hier ein Motorradfahrer ums Leben gekommen. Nach Abschluss der Planung ist die Ampel nun auch umgehend aufzustellen. Das fordert auch eine große Anzahl der Anwohner, die hierfür in Griesheim und Nied inzwischen auch schon sehr viele Unterschriften gesammelt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1319 Aktenzeichen: 32 1
Dauerparker im Halteverbot in der Oeserstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2014, OF 1028/6 Betreff: Dauerparker im Halteverbot in der Oeserstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Was unternehmen die zuständigen Organe der Stadt, wenn sie erfahren, dass ein Auto im Halteverbot auf einem Bürgersteig steht und dabei den Bürgersteig so sehr einengt, dass Fußgänger in erheblichem Maße behindert werden? 2. Was unternehmen die zuständigen Organe der Stadt, wenn sie erfahren, dass dieses Auto auch nach Monaten bzw. nach über einem halben oder sogar einem ganzen Jahr immer noch an derselben Stelle im Halteverbot steht? 3. Welche Möglichkeiten haben die zuständigen Organe der Stadt, zu erreichen, dass dieses Auto, wenn es der Halter oder sonst jemand nicht wegfährt, von dieser Stelle entfernen zu lassen. Und wie lange warten bzw. müssen die Organe warten, bis sie das Auto entfernen lassen? Begründung: In der Oeserstraße in Nied, auf dem Bürgersteig in Richtung Innenstadt, steht bei der Hausnummer 155, kurz vor der Einfahrt zum Lidl-Markt, seit inzwischen über einem halben Jahr oder sogar schon einem ganzen Jahr (darüber gehen die Meinungen im Stadtteil auseinander) ein silberfarbener PKW-Caravan. Die Beschilderung zeigt an dieser Stelle eindeutig, dass Parken nicht erlaubt ist. Vor allem engt das Auto den Bürgersteig so ein, dass die Fußgänger erheblich eingeschränkt sind (vor allem natürlich Personen mit Kinderwagen, in Rollstühlen usw.). Bürger und auch der Stadtbezirksvorsteher hatten sich deswegen schon vor mehreren Monaten an die zuständige Stadtpolizei gewandt. Allerdings vergebens. Das Auto ist stehen geblieben. Die Zeitung hatte damals sogar über den Fall berichtet. Im April hat sich nun der Antragsteller nochmals in der Sache an die Stadtpolizei gewandt. Man wolle sich darum kümmern, hieß es dort. Der Halter soll auf Anfrage mitgeteilt haben, dass Auto wegfahren zu wollen. Letztens soll einmal ein vergilbter Strafzettel an der Windschutzscheibe gesteckt haben. Das Auto ist bis heute immer noch nicht weg und damit weiter im Weg. Inzwischen wächst schon das Unkraut um den Wagen herum. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 03.06.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1028/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenNied: Ist das Projekt Bahnunterführung Oeserstraße noch im Zeitplan?
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2014, OF 1006/6 Betreff: Nied: Ist das Projekt Bahnunterführung Oeserstraße noch im Zeitplan? Der Magistrat berichtet in ST 53 2014, dass sich die Planung zur Beseitigung des Bahnübergangs der Oeserstraße im Moment noch im Stadium der Vorplanung befinde. Zurzeit werde die Vorplanung für die Ingenieurbauwerke und die technischen Anlagen nach DB-Richtlinien erstellt. Im Anschluss daran erfolge die Entwurfsplanung. In der öffentlichen Vorstellung des Projektes in Nied im März 2013 wurde auch ein Zeitplan veröffentlicht. Dieser sah bereits für März 2013 den Beginn der Arbeit für die Genehmigungsplanung und Planfeststellung vor und sollte 12 bis 24 Monate dauern. Somit kann der Eindruck entstehen, dass die Genehmigungsplanung und Planfeststellung noch nicht begonnen habe. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In welcher Phase befindet sich das Projekt zum Stichtag 1. März 2014? 2. Wann wurde oder wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet? 3. Kann aus heutiger Sicht der angekündigte Baubeginn März 2016 eingehalten werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 06.05.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2014 Die Vorlage OF 1006/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFußweg zwischen Ferdinand-Scholling-Ring und Wilhelm-Koppel-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2893 entstanden aus Vorlage: OF 950/6 vom 17.02.2014 Betreff: Fußweg zwischen Ferdinand-Scholling-Ring und Wilhelm-Koppel-Weg Derzeit sorgt die Schließung eines seit circa zehn Jahren genutzten Weges zwischen dem Ferdinand-Scholling-Ring und dem Wilhelm-Koppel-Weg in Nied für Aufregung. Nach Ansicht der Eigentümergemeinschaft um den Wilhelm-Koppel-Weg verlief dieser Weg über ihr Privateigentum und wurde daher durch einen Zaun mit abschließbarem Tor geschlossen. Dies bedeutet aber für viele Anwohner des Ferdinand-Scholling-Rings erhebliche Umwege auf dem Weg zum Einkaufsmarkt oder in den nahe gelegenen Wald. Der Magistrat wird daher gebeten zu klären, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die Offenhaltung des Weges zu erzwingen. Dazu soll insbesondere geklärt werden, ob die Eintragung im Baulastenverzeichnis - Band 56, Blatt 503, Seite 2 - bezüglich des Weges, der vom Ferdinand-Scholling-Ring in Höhe des Hauses mit der Nummer 82 zwischen den Häuserpaaren Wilhelm-Koppel-Weg 10/12 und Wilhelm-Koppel-Weg 14/16 durchführt und jetzt durch einen Zaun zwischen den Häusern Wilhelm-Koppel-Weg 12 und 16 geschlossen wurde, von Bedeutung ist. Sollten keine rechtlichen Grundlagen für eine Offenhaltung des Weges bestehen, versichert der Ortsbeirat den Anwohnern schon jetzt, dass er in diesem Fall gerne bereit ist, im Rahmen eines Ortstermins vermittelnd tätig zu werden, um zu klären, ob eine Öffnung des Weges auf freiwilliger Basis ermöglicht werden kann. Begründung: Der Zaun wurde errichtet, weil sich Anwohner des Wilhelm-Koppel-Wegs durch die Hinterlassenschaften von Hunden, die an ihren Häusern vorbei in Richtung Niedwald geführt wurden, belästigt fühlten. Seitens der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt wurde auf Anfrage Ortsbeiratsmitgliedern mitgeteilt, dass für dieses Gebiet kein Bebauungsplan existiere. Die Genehmigung sei nach § 34 BauGB erfolgt. Ein Wegerecht für den genannten Weg sei nicht eingetragen. Ein Anwohner des Ferdinand-Scholling-Rings beruft sich auf einen Satz im Baulastenverzeichnis, in dem Folgendes eingetragen ist: "Der/die jeweilige/n Eigentumsberechtigte/n des unter Punkt 2 genannten Grundstücks verpflichtet/n sich, ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit zu gewährleisten." Allerdings ist unter Punkt 2. das gesamte Grundstück Wilhelm-Koppel-Weg 7 bis 76 eingetragen, sodass sich dieser Eintrag mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit allgemein auf die Wege zwischen den Häusern im Wilhelm-Koppel-Weg bezieht. Es bedarf einer fachkundigen Prüfung, um zu klären, ob dieser Satz auf den streitbefindlichen Weg angewandt werden kann. Es dient hierbei allerdings zur Kenntnis, dass außer der einen bisher offenen Stelle die komplette Siedlung des Wilhelm-Koppel-Wegs bereits seit Langem durch einen Zaun von der Nachbarsiedlung getrennt ist. Grundsätzlich wäre eine Öffnung des Wegs städtebaulich sinnvoll. Wenn dies rechtlich jedoch nicht zu erzwingen ist, bliebe nur der Versuch, dies auf freiwilliger Basis in Verhandlungen zu erreichen. Diesen Prozess würde der Ortsbeirat gerne begleiten, ohne allerdings falsche Hoffnungen wecken zu wollen, Privatleute auf ihrem Privatbesitz zu irgendetwas zwingen zu können. Deswegen sollte auf jeden Fall erst einmal die rechtliche Situation zweifelsfrei geklärt werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 676 Antrag vom 16.01.2015, OF 1260/6 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3871 Aktenzeichen: 63 0
Beschädigte Wege im Nieder Wald wieder instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2888 entstanden aus Vorlage: OF 934/6 vom 27.01.2014 Betreff: Beschädigte Wege im Nieder Wald wieder instand setzen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die durch den Einsatz von schweren Fahrzeugen beschädigten Wege im Nieder Wald wieder instand gesetzt werden. Betroffen ist der Abschnitt zu Beginn des Waldes auf der rechten Seite der Oeserstraße in Richtung Innenstadt sowie der Weg, der unterhalb der Oeserstraße (ebenfalls in Richtung Innenstadt) parallel im Wald entlang führt. Begründung: Die genannten Wege sind von Fahrzeugreifen erheblich zerfurcht. Es sind zudem Senken entstanden, in denen sich bei Regen Pfützen und Schlamm bilden. Die Wege werden regelmäßig und intensiv von Spaziergängern benutzt und sind aufgrund des gegenwärtigen Zustands nur noch sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr benutzbar. Es hat den Anschein, dass Arbeiten im Wald stattgefunden haben, die die Wege so in Mitleidenschaft gezogen haben. Jedoch wurden die entstandenen Schäden nicht wieder beseitigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 603 Aktenzeichen: 67 0
Lärmschutzmaßnahmen zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.01.2014, OM 2856 entstanden aus Vorlage: OF 359/7 vom 08.01.2014 Betreff: Lärmschutzmaßnahmen zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke Der Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel sieht die Anlage von "Erdwällen mit lärmschützender Wirkung - als Seitenablagerung von überschüssigen Bodenmassen auf der Ostseite der Bundesautobahn 5" zwischen der Urselbachtalbrücke und dem Nordwestkreuz vor. Aufgrund dieser Festlegung war auch eine frühzeitige Aufschüttung des lange geforderten Lärmschutzwalls noch nicht möglich. Dieser Planfeststellungsbeschluss wurde beklagt und es gab Umplanungen, um die Klagen abzuwehren. Nachdem ein Baubeginn für den Riederwaldtunnel nun wohl konkret bevorsteht, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, nochmals eindringlich darauf hinzuwirken, dass der Erdaushub auch wirklich für den Lärmschutzwall verwendet und dieser Wall kontinuierlich weitergebaut wird. Mit dem Aufschütten des Lärmschutzwalls ist dort zu beginnen, wo die Wohnbebauung besonders nah an die A 5 heranreicht. Im Bereich des Ortsbezirks 7 ist dies der Abschnitt zwischen der S-Bahn-Überführung und der Zufahrt zur Tank- und Rastanlage Taunusblick. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 506 Aktenzeichen: 79 3
Nied: Einfriedung des Geländes Oeserstraße 64
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2788 entstanden aus Vorlage: OF 908/6 vom 27.12.2013 Betreff: Nied: Einfriedung des Geländes Oeserstraße 64 Der Magistrat wird gebeten, die Einfriedung des Geländes Oeserstraße 64 instand zu setzen. Begründung: Infolge der lückenhaften Einfriedung des Geländes Oeserstraße 64 besteht die Möglichkeit, über dieses Gelände direkt an die Bahnlinie zu gelangen und neben dem geschlossenen Bahnübergang Oeserstraße die Gleisanlagen zu queren. Obwohl verboten und für die Personen gefährlich, wird diese Umgehung genutzt. Mit einer reparierten Einfriedung wird diese Möglichkeit unterbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2014, ST 559 Aktenzeichen: 23 20
Parken im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in Nied
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2682 entstanden aus Vorlage: OF 857/6 vom 05.11.2013 Betreff: Parken im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in Nied Der Magistrat wird gebeten, im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in Nied das Parken zwischen den Straßen Vorm Wald und Neumarkt in Fahrtrichtung rechts (die Straße ist Einbahnstraße) zuzulassen. Dazu ist am Beginn der Straße ein Schild "Verkehrsberuhigter Bereich Anfang" (Verkehrszeichen 325.1) und ein Schild, das Parken auf Gehwegen erlaubt (Verkehrszeichen 315), aufzustellen. Auf der Fahrbahn sind weiße Markierungswinkel aufzutragen, sodass das Parken vor Einfahrten, Zugängen zu Häusern, Wegen oder Gärten ausgespart wird. Am Ende der Straße ist das Schild "Verkehrsberuhigter Bereich Ende" (Verkehrszeichen 325.2) aufzustellen. Begründung: Diese Maßnahmen bewirken, dass das Parken in der oben beschriebenen Weise im Brunnenpfad zugelassen wird. Die zuständigen Behörden haben sich damit einverstanden erklärt, hatten aber den Wunsch geäußert, zunächst eine Befragung der Anwohner durch den Ortsbeirat durchführen zu lassen. Dies ist inzwischen geschehen. Alle Anwohner, die geantwortet haben, haben sich für die o. g. Änderung ausgesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 211 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Effektivere Geschwindigkeitskontrollen in der Oeserstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2588 entstanden aus Vorlage: OF 852/6 vom 14.10.2013 Betreff: Nied: Effektivere Geschwindigkeitskontrollen in der Oeserstraße Der Magistrat wird gebeten, Geschwindigkeitskontrollen in der Oeserstraße zwischen dem Niedwald und der S-Bahn-Brücke häufiger, insbesondere nachts und an Wochenenden, durchzuführen. Die über mindestens drei Monate gesammelten Ergebnisse sind dem Ortsbeirat mitzuteilen. Falls möglich, soll auch in der Unterführung am Bahnhof Frankfurt-Nied kontrolliert werden. Begründung: Anwohner berichten, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Oeserstraße im genannten Bereich häufig überschritten wird. Insbesondere nachts werden erhebliche Überschreitungen wahrgenommen. Daher sind effektivere Kontrollen, gerade während der Nacht, notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 119 Aktenzeichen: 32 4
Zeilsheim: Nachbarschaftstreff für die Taunusblick-Siedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2377 entstanden aus Vorlage: OF 797/6 vom 26.08.2013 Betreff: Zeilsheim: Nachbarschaftstreff für die Taunusblick-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, die bereits erfolgten Gespräche und deren Resultate zur Einrichtung eines Nachbarschaftstreffs im ehemaligen Supermarkt in der Rombergstraße 71a zusammenzuführen und sich dafür einzusetzen, dass alle erforderlichen Maßnahmen und finanziellen Mittel (derzeit geplant ca. 400.000 Euro) für einen Kauf/eine Anmietung sowie die notwendige Instandsetzung/Sanierung der Räume in naher Zukunft erfolgreich zu einem Abschluss kommen. Ziel ist es, die Liegenschaft Rombergstraße 71a als Nachbarschaftstreff für die Taunusblick-Siedlung zu etablieren, um somit dem in der Nachsorge befindlichen Frankfurter Programm "Aktive Nachbarschaft" die notwendige Zukunftssicherheit zu gewährleisten. Begründung: Der ehemalige Lebensmittelmarkt in der Rombergstraße steht seit mehreren Jahren leer. Der Verpächter, der Pallottiner-Orden aus Friedberg (Bayern), zeigt sich gegenüber dem Frankfurter Programm "Aktive Nachbarschaft" sehr großzügig und stellt die Räumlichkeiten für Projekte des Quartiersmanagements (bspw. die Luminale 2012) zur Verfügung. Der guten Arbeit des Quartiersmanagements ist es zu verdanken, dass sich die Lebensverhältnisse in der Taunusblick-Siedlung verbessert haben. Die gute soziale Struktur ist aufgrund zahlreicher Projekte ein Erfolg, der auch dank des guten Einvernehmens mit den Pallottinern zustande gekommen ist. Dadurch ist bereits heute bekannt, welche Vorteile sich durch den Kauf der Liegenschaft und Umbau zum Nachbarschaftstreff ergeben. Alle Gespräche zwischen dem Pallottiner-Orden, der Nassauischen Heimstätte, dem Internationalen Bund - als Träger des Quartiersmanagements -, dem Jugend- und Sozialamt und dem Sozialdezernat sind bislang positiv verlaufen. Es fehlt nur noch der erklärte politische Wille und die Initialzündung zum Startschuss. Der Quartiersmanager hatte sich mit der Bitte um zusätzliche Unterstützung und Vermittlung an den Ortsbeirat gewandt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1580 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 662 Aktenzeichen: 51
Verkauf von RMV-Zeitkarten im Geschäft am Neumarkt ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2371 entstanden aus Vorlage: OF 772/6 vom 07.08.2013 Betreff: Verkauf von RMV-Zeitkarten im Geschäft am Neumarkt ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, sich beim Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) dafür einzusetzen, dass im Geschäft der Familie Nowak am Neumarkt (Übernahme des ehemaligen Geschäftes "Siggis-Laden") weiterhin RMV-Zeitkarten verkauft werden können. Begründung: Das Geschäft "Siggis-Laden" war über viele Jahre RMV-Vertriebsstelle und ermöglichte den Kauf von RMV-Zeitkarten. Mit der Übernahme des Geschäfts durch die Familie Nowak war der RMV nicht bereit, auch mit dem neuen Eigentümer eine Vertriebsvereinbarung abzuschließen. Somit können RMV-Nutzer in einem wesentlichen Teil von Nied keine Zeitkarten mehr kaufen. Dies trägt nicht zur politisch gewollten Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs bei, weil es den Kartenkauf erschwert. Daher sollte eine Lösung gefunden werden, die dort weiterhin den Zeitkartenverkauf ermöglicht. Die moderne Technik macht es leichter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1649 Aktenzeichen: 92 15
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Neue Bahnunterführung Oeserstraße hier: Frühzeitig Bürger beteiligen und Anliegen der Anwohner prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2370 entstanden aus Vorlage: OF 771/6 vom 28.07.2013 Betreff: Neue Bahnunterführung Oeserstraße hier: Frühzeitig Bürger beteiligen und Anliegen der Anwohner prüfen Um Verzögerungen bei der Planung zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Oeserstraße und der geplanten Unterführung am Denisweg zu vermeiden, wird der Magistrat gebeten, frühzeitig die Bürger zu beteiligen und auf die Anwohner zuzugehen, um die von ihnen vorgebrachten und nachfolgend aufgeführten Anliegen zu überprüfen: - Aktuelles Lärmschutzkonzept der Bahn berücksichtigen, um Lärmemissionen zu minimieren; - Verkehrswegesicherung der Rad-/Gehwege gegenüber der bestehenden Wohnbebauung betrachten; - Luftemission für die Passivhäuser berücksichtigen; - zusätzliche Beeinträchtigung durch die Hochspannungsleitung vermeiden; - Gebäude (Schule, Bahnanlage, Wohnbebauung) während und nach der Durchführung der Baumaßnahme absichern (Grundwasser ); - verkehrsberuhigende Maßnahmen für die zukünftige Straße durchführen; - Verkehrszählung aus dem Jahre 2008 aktualisieren. Begründung: Der Ortsbeirat 6 begrüßt die voranschreitenden Planungen zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Oeserstraße und möchte nun sicherstellen, dass die Baumaßnahmen auch im vorgestellten Zeitraum realisiert werden können. Damit unnötige Verzögerungen und/oder Mehrkosten, bspw. durch Klagen der betroffenen Anwohner, vermieden werden, ist es wichtig, dass bereits frühzeitig die Sorgen und Anliegen der Anwohner berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 53 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Grünanlage Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 747/6 Betreff: Zeilsheim: Grünanlage Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, als Maßnahme zur Erhaltung der Pflege bzw. Schutz gegen Verwüstung der Grünanlage zwischen Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg bis zur ev. Kirche Taunusblick die Zufahrtsschranke im Stichweg Neu-Zeilsheim durch eine neue, moderne Drehschranke zu ersetzen. Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 3 GOOBR soll diese Maßnahme aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets finanziert werden und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 Euro. Sollte in Abstimmung mit der Branddirektion auch die Möglichkeit bestehen, anstelle der Drehschranke entsprechend abschließbare "Poller" einzubauen, begrüßt der Ortsbeirat diese Sparmaßnahme. Begründung: Die Schranke im Stichweg Neu-Zeilsheim ist zerstört und erfüllt nicht mehr den Zweck, Kraftfahrzeuge vor der Einfahrt in die Grünanlage abzuhalten. Der Stadtbezirksvorsteher von Zeilsheim Nord hat sich an den Ortsbeirat gewandt, mit der Bitte hier schnellstens Abhilfe zu schaffen. Die Erneuerung durch eine Drehschranke entspricht dem Ergebnis einer Ortsbegehung mit dem Grünflächenamt. Derzeit fahren viele Anwohner der Siedlung Taunusblick mit ihren PKWs über die Feuerwehr-Wege zu ihren Wohnungen und zerstören die Kieswege und die Wiesen in der parkähnlichen Anlage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 166 2013 Die Vorlage OF 747/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBeseitigung des Bahnübergangs in der Oeserstraße jetzt!
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2013, OF 696/6 Betreff: Beseitigung des Bahnübergangs in der Oeserstraße jetzt! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert: - die Planungen für die Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße, wie auf der Info-Veranstaltung des Ortsbeirats am 19. März vorgestellt, fortzuführen, damit der genannte Zeitplan möglichst eingehalten werden kann, nämlich Baubeginn 2016 und Fertigstellung der Unterführung und Schließeung des Bahnübergangs bis Ende 2017; - gleichzeitig ist dafür Sorge zu tragen, dass die Belastungen von Anwohnern durch den Bau der erforderlichen neuen Straßenführung insbesondere wegen durchzuführender Baumaßnahmen und künftigem Verkehrslärm so gering wie möglich gehalten werden und dass im Zuge der Bauleitplanung mit den Betroffenen die hierfür erforderlichen Abstimmungen getroffen werden; - die für die Maßnahme erforderlichen Mittel, die die Stadt aufzubringen hat, sind rechtzeitig durch entsprechende Haushaltsbeschlüsse bereit zu stellen, sodass keine Verzögerungen in der o.g. Zeitplanung der Projektumsetzung eintreten können. Begründung: Die Gründe, die für die Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße sprechen, sind in der Info-Veranstaltung des Ortsbeirats am 19. März nochmals deutlich geworden. Ebenso wurde deutlich, dass die Planung für eine Unterführung, die den Bahnübergang ersetzen soll, bereits weit fortgeschritten sind, sodass der Baubeginmn für die Maßnahme 2016 in Aussicht gestellt werden konnte und die Fertigstellung für das Jahr 2017. Zudem hat die DB AG klar gemacht, dass auch sie das Projekt auf jeden Fall will und dass der finanzielle Anteil, den sie beizusteuern hat, bereits abrufbereit zur Verfügung steht. So weit wie jetzt waren die Vorbereitungen für die Beseitigung der Schranke noch nie. Auch die Bekenntnisse der beteiligten Partner, DB AG und Stadt, waren noch nie so klar für die Umsetzung der Maßnahme. Deshalb muss das Projekt jetzt mit Nachdruck, bis zur erflogreichen Umsetzung, weiter verfolgt werden. Natürlich muss dabei auch auf die berechtigten Interessen der vom Bau der neuen Unterführung betroffenen Anwohner weitest möglich eingegangen werden, damit ihre Belastung durch die Baumaßnahmen und den künftig anders verlaufenden Straßenverkehr in einem vertretbaren Maß bleibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.03.2013, OF 681/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 681/6 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2013 1. Die Vorlage OF 681/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 696/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Erster Absatz: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Ablehnung) Zweiter Absatz: Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenNied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2013, OF 681/6 Betreff: Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragestellungen zu berichten: Ausstattung des beschrankten Bahnübergangs mit einer Lichtzeichenanlage Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Oeserstraße / Birminghamstraße dergestalt, dass die Vorfahrtsstraße abknickend von der Birminghamstraße in die östliche Oeserstraße verläuft Begründung: Zur Zeit wird die Schließung der Schranken nicht gesondert vorab signalisiert und wird nur durch das Absenken der Schranken selbst sichtbar. Insbesondere zu Beginn dieses Vorganges sind die Schranken noch fast in einer 90 Grad Position zur Straße und die anfängliche geringe Neigung ist kaum erkennbar. Daher fahren dann noch Fahrzeuge in den Bereich zwischen den Schranken und sind auch gelegentlich an den sich dann weiter schließenden Schranken hängen geblieben. Eine Lichtzeichenanlage, die wie z.B. am Bahnübergang Elektronstraße bereits vorab ein Rotsignal gibt, würde dies vermeiden. Nach Ansicht von Beobachtern fließt mehr Verkehr über die Strecke Birminghamstraße - östliche Oeserstraße als von der östlichen Oeserstraße über den Bahnübergang in die westliche Oeserstraße. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung im vorgeschlagenen Sinne würde eine Anpassung an die tatsächlichen Verkehrsströme darstellen und die Staus vermindern. Aus östlicher Richtung kommende Fahrzeuge könnten ohne wie bisher als Linksabbieger warten zu müssen direkt in die Birminghamstraße einfahren und zur Mainzer Landstraße gelangen. Beide Fragestellungen wurden auch auf der Veranstaltung zur Bahnunterführung Oeserstraße angesprochen und erscheinen nicht offenkundig unsinnig zu sein. Daher wird der Magistrat um eine fachliche Einschätzung gebeten. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.04.2013, OF 696/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 681/6 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2013 1. Die Vorlage OF 681/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 696/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Erster Absatz: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Ablehnung) Zweiter Absatz: Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenNiedwald: Natürliche Absperrung entlang der Oeserstraße durch liegende Baumstämme instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2028 entstanden aus Vorlage: OF 664/6 vom 24.02.2013 Betreff: Niedwald: Natürliche Absperrung entlang der Oeserstraße durch liegende Baumstämme instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die von liegenden Baumstämmen gebildete Absperrung, welche entlang der Oeserstraße zwischen Hausnummer 180 und dem Ende des Waldes in Nied besteht und ein unzulässiges Parken im Wald verhindert, wieder instand zu setzen. Begründung: Die Baumstämme bilden im genannten Abschnitt eine naturnahe und unauffällige Absperrung der Oeserstraße zum Wald hin. Sie verhindern effektiv, dass dort geparkt wird und allmählich immer größere Flächen des Waldbodens durch Fahrzeuge verdichtet und auch auf andere Weise geschädigt werden. Im Laufe der Zeit sind einige Baumstämme in ihrer räumlichen Lage verändert und durch Witterungseinflüsse geschädigt worden oder komplett verschwunden. Schon jetzt ist zu beobachten, dass die wenigen, nun vorhandenen Lücken zum Parken genutzt werden. Daher ist es notwendig, die entstandenen Lücken in der Reihe der Baumstämme wieder zu schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 763
Nied: Grundstückszufahrten Oeserstraße 103 und 105 sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1944 entstanden aus Vorlage: OF 603/6 vom 20.12.2012 Betreff: Nied: Grundstückszufahrten Oeserstraße 103 und 105 sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrten zu den Grundstücken Oeserstraße 103 und 105 mit Markierungen, Pollern und ggf. Fahrradständern zu sichern. Begründung: Bei vorgenannten Grundstückszufahrten kommt es durch unzulässig parkende Fahrzeuge zu Behinderungen und Gefährdungen. Parkende Fahrzeuge auf den Bürgersteigen im Bereich der Zufahrten erschweren das Ein- und Ausfahren und behindern die Sicht auf die Oeserstraße, sodass ein ungefährdetes Einfahren in die Oeserstraße erschwert wird. Abmarkierungen, Poller und Fahrradständer sind geeignet, das unzulässige Parken auch tatsächlich zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 605 Aktenzeichen: 66 0
Zeilsheim: Situation in der Siedlung Taunusblick
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2013, OF 620/6 Betreff: Zeilsheim: Situation in der Siedlung Taunusblick Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen, den Stadtbezirk 612 betreffend, zu beantworten: 1. Woran liegt es, dass die Siedlung Taunusblick im Monitoring 2011 zur sozialen Segregation und Benachteiligung den letzten Platz einnimmt? 2. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, eine nachhaltige Verbesserung herbei zu führen? 3. Wie kann vor allem der hohen Dichte an ALG II Empfängern geholfen werden? 4. Ist es zutreffend, dass bei Wohnraumzuweisungen derzeit der Stadtbezirk stärker belastet wird als andere und so die Situation sich verschärft? Begründung: Im Monitoring 2011 zur Sozialen Segregation und Benachteiligung ist die Taunusblick-Siedlung an letzter Stelle aller Stadtbezirke der Stadt Frankfurt. Der Regionalrat Zeilsheim hat in einer Sozialraumanalyse im November 2012 diese Daten vorgestellt bekommen. Es ist dem noch vorhanden guten Gemeinschaftsleben und der hervorragenden Arbeit des Quartiersmanagement in Zeilsheim zu danken, dass sich viele Bewohner in der Siedlung wohl fühlen. Dennoch sollten weitere Schritte unternommen werden, um die Situation in der Siedlung nachhaltig zu verbessern, da das Quartiersmanagement nicht die Ursachen beheben kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 630 2013 Die Vorlage OF 620/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die 3. und 4. Frage im Antragstenor ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, REP und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
Weiter lesenNied: Effektivere Geschwindigkeitskontrollen in der Oeserstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1854 entstanden aus Vorlage: OF 602/6 vom 20.12.2012 Betreff: Nied: Effektivere Geschwindigkeitskontrollen in der Oeserstraße Der Magistrat wird gebeten, die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Oeserstraße auf dem Streckenabschnitt zwischen dem östlichen Ortseingang und dem Bahnübergang effektiver und insbesondere auch nachts zu ahnden sowie über die erfolgten Geschwindigkeitskontrollen der letzten zwölf Monate zu berichten. Begründung: Anwohner berichten, dass in der Oeserstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit häufig überschritten wird. Insbesondere nachts werden erhebliche Überschreitungen wahrgenommen. Daher sind effektivere Kontrollen auch während der Nacht notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 643 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4
Zeilsheim: Konzeptänderung der Buslinie 57
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1850 entstanden aus Vorlage: OF 592/6 vom 18.12.2012 Betreff: Zeilsheim: Konzeptänderung der Buslinie 57 Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit der traffiQ zu erörtern, ob es möglich ist, durch eine Verlegung der Endhaltestelle der Buslinie 57 (Pausenhaltestelle derzeit in der Siedlung Taunusblick) eine Verbesserung der Anbindung an die örtlichen Umsteigepunkte zu erreichen. Dabei käme als mögliche Alternative zur Endhaltestelle die Haltestelle am Industriepark Höchst, Tor West, in Betracht. Begründung: Derzeit befördert der Quartierbus erfolgreich Bewohner der Taunusblick- und Märchensiedlung zu den wichtigen Umsteigepunkten, wie den Bahnhöfen Zeilsheim und Sindlingen. Allerdings ist die Endhaltestelle in der Siedlung Taunusblick. Da die Lenzenbergstraße und Rombergstraße als Einbahnstraßen angeordnet sind, können Passagiere, die bspw. im Umfeld der Haltestelle Pferdskopfweg wohnen, nicht zu den Bahnhöfen fahren, denn die Endhaltestelle des Busses ist in der Siedlung Taunusblick. Würde der Bus die Siedlung komplett durchfahren, könnten alle Bewohner an allen Haltestellen ein- und aussteigen. Die Haltestelle für die notwendigen Pausen könnte am Industriepark Höchst, Tor West, entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 961 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1107 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11
Nied: Schulweg in der Straße Am Selzerbrunnen sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1739 entstanden aus Vorlage: OF 573/6 vom 11.11.2012 Betreff: Nied: Schulweg in der Straße Am Selzerbrunnen sichern Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Straße Am Selzerbrunnen zwischen der Einmündung mit der Heusingerstraße und der Straße Grüne Winkel in der Nähe der Friedrich-List-Schule in Nied für Kinder sicher zu gestalten. Denkbar wären ein Zebrastreifen, Poller oder ähnliche Maßnahmen, um einen Bereich zu schaffen, der sowohl von Kindern als auch für Autofahrer gut einsehbar ist. Begründung: Derzeit ist der Schulweg für Kinder, die aus der Straße Grüne Winkel kommen, gefährlich, da in der Straße Am Selzerbrunnen auf beiden Seiten parkende Autos Autofahrern die Sicht auf kleine Kinder bzw. kleinen Kindern die Sicht auf fahrende Pkws nehmen. Notwendig ist eine Maßnahme, die sicherstellt, dass den Kindern eine Möglichkeit bleibt, gefahrlos die Straße zu überqueren. Es scheint, als könnte das nur geleistet werden, indem aktiv ein Bereich von zwei bis drei Metern geschaffen wird, in dem Autos nicht parken können (nicht nur nicht dürfen). Dies lässt sich durch Poller oder einen Fußgängerüberweg erreichen, der zwar in Tempo-30-Zonen entbehrlich, aber nicht verboten ist, und an dieser Stelle das gewünschte Ziel einer einsehbaren Straße Am Selzerbrunnen erreichen könnte. Anlage 1 (ca. 567 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 121 Aktenzeichen: 32 1
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