Der Antrag OF 34/11 wurde eingereicht am 22.07.2006
Die unter Pkt. 1. aufgeführten Straßenabschnitte sind von jeher niveaugleich angelegt, d. h. eine Trennung zwischen Fußgängern und motorisiertem Verkehr ist nicht vorhanden. Es ist lediglich die bestehende Beschilderung der Tempo 30-Zone zu ersetzen; bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Nach...
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Was ist eigentlich aus diesem Antrag geworden?
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