Vorrichtung (in den Boden eingelassene verschließbare Hülse) zum Aufstellen eines Weihnachtsbaums auf der Kaiserstraße!
Der Antrag OF 132/1 wurde eingereicht am 22.09.2006
Antrag:
Vorrichtung (in den Boden eingelassene verschließbare Hülse) zum Aufstellen eines Weihnachtsbaums auf der Kaiserstraße!
Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, mit dem Straßenbauamt in Verbindung zu treten, und zu veranlassen, dass am Ende der Kaiserstraße, im Kaisersack (Höhe und Seite Firma Schlecker) eine verschließbare Hülse in den Boden eingelassen wird, um dadurch das Aufstellen eines Weihnachtsbaums zu ermöglichen.
Zur Weihnachtszeit wurde schon mehrfach ein Weihnachtsbaum aufgestellt. Dieser wurde gut von der Bevölkerung, Anwohnern… angenommen. Nun ist das Begehren nach einer dauerhaften Einrichtung entbrannt. Der Baum, der dort aufgestellt wurde, ist in einem schweren Betonklotz als Halterung eingelassen und die Lichter an den dort schon vorhandenen elektrischen Anschluss angeschlossen worden. Dieser Klotz war nur mit Schwierigkeiten wieder zu entfernen und bedeutet einen immensen Aufwand. Da im Moment Ausbesserungsarbeiten an dieser Stelle stattfinden, wäre es nur ein geringer Aufwand eine solche Vorrichtung einzulassen und dem Begehren der Bürger nachzukommen.
Ergebnis:
5. Sitzung des OBR 1 am 26.09.2006, TO I, TOP 45
Beschluss:
Die Vorlage OF 132/1 wird für erledigt erklärt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme

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