Seckbacher Standorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen
Der Antrag OF 83/11 wurde eingereicht am 27.01.2012
Antrag:
Seckbacher Standorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen
Vorgang:
M 21/12
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
der Magistrat wird aufgefordert, zur Sicherung und Entwicklung des Einzelhandels im Stadtteil Seckbach, folgende bestehende Einzelhandelsstandorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen:
1. Wilhelmshöher Straße von Hausnr. 124 bis Hausnr. 169
2. Atzelbergplatz / Arolser Straße
Die im Stadtteil Seckbach vorhandenen Einzelhandelsbetriebe und Supermärkte sind derzeit für die Seckbacher Bürger/innen fußläufig erreichbar und somit unverzichtbar für die Nahversorgung. Darüber hinaus ist der Ausbau der Angebots- und Funktionsvielfalt absolut erforderlich.

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