Radwegsicherung im Nordend - jetzt auch mit Kosten für ignorantes Verhalten
Der Antrag OF 146/3 wurde eingereicht am 02.02.2012
Antrag:
Radwegsicherung im Nordend - jetzt auch mit Kosten für ignorantes Verhalten
Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat wird gebeten, die Radwege im Nordend v.a. entlang des Alleenrings und der Friedberger Landstraße im engeren Takt zu kontrollieren und auch den aktuellen Bußgeldkatalog umzusetzen.
Gerade die schon oft genannten und von Autos als Park- oder Halteplatz genutzten Radwege wie an der Höhenstraße und Friedberger Landstraße stellen eine großes Unfallrisiko für RadfahrerInnen (an manchen Stellen auch für FußgängerInnen) dar.
Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht vor: Parken z.B. auf Geh- und Radwegen mit 15,- EUR, bei Behinderung mit 25,- EUR, länger parken als eine Stunde mit 25,- EUR, bei Behinderung mit 35,- EUR zu ahnden.
Da im fließenden und auch im ruhenden Straßenverkehr der Faktor Strafzettel meist mehr bewirkt als Maßnahmen zur Sensibilisierung, sollte der Bußgeldkatalog auch beim Parken auf Radwegen ab sofort verstärkt umgesetzt werden.
Ergebnis:
8. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2012, TO I, TOP 12
Beschluss:
Anregung an den Magistrat OM 917 2012
1.
Die Vorlage OF 131/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 146/3 für erledigt erklärt.
2.
Die Vorlage OF 146/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Takt" die Worte "gegen das Zuparken" eingefügt werden.
Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme
zu 2.
Annahme bei Enthaltung FDP

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