Quartiersgarage im Nordend Prüfung bestimmter Standorte für ein Pilotprojekt
Der Antrag OF 83/3 wurde eingereicht am 21.09.2006
Antrag:
Quartiersgarage im Nordend Prüfung bestimmter Standorte für ein Pilotprojekt
Der Koalitionsvertrag „CDU + Die Grünen 2006 – 2011“ versieht das Konzept für Quartiersgaragen für die laufende Legislaturperiode mit Priorität. Der Magistrat hat mit Vorlage des Berichts B 312 und dem dazugehörigen Ergebnisbericht „Quartiersgaragen in Frankfurt am Main“ nunmehr Planungsgrößen und Indikatoren herausgearbeitet, anhand denen standortbezogen der sinnvolle Einsatz von Quartiersgaragen in Frankfurter Stadtgebieten geplant werden können. Danach ist er auch bestrebt, an geeigneten Standorten in Zusammenarbeit mit Investoren bzw. privaten Bauherren Quartiersgaragen zu errichten. Als Pilotprojekte wurden bereits konkrete Standorte in Bornheim und Sachsenhausen benannt. Für das Nordend steht noch keine Standort konkret fest, der Magistrat läßt in seinem Bericht aber erkennen, daß er nach weiterer Prüfung als Ersatz für die weggefallenen Parkplätze am Philanthropin auch im Nordend eine Quartiersgarage in Form eines Pilotprojektes planen und ggf. errichten möchte.
Der Ortsbeirat ist der Überzeugung, daß dem existierenden Parkdruck im öffentlichen Straßenraum durch die Einrichtung von Quartiersgaragen begegnet werden kann. Vordringliches Ziel muß es dabei sein, Straßen und Plätze für die Allgemeinheit zurück zu gewinnen und vermehrt Fußgänger-Querungsmöglichkeiten im Straßenraum zu öffnen. Auch soll den Anwohnern damit Parkraum bereitgestellt werden, allerdings nicht unentgeltlich. Der Zugang zu solchen Quartiersgaragen kann ggf. dort, wo es sich als nützlich anbietet, auch gewerblichen Anliegern wie CarSharing-Unternehmen, Mietwagenagenturen, Supermärkten und anderen Anlieger-Unternehmen eröffnet werden. Evtl. kann dort, wo dies sinnvoll und möglich erscheint, auch die Finanzierung partnerschaftlich erfolgen. Vorrangig soll jedoch den Bewohnern des Stadtteils die Nutzung zentral gelegener Stellplätze ermöglicht werden.
Die auszuwählenden Standorte sind in hohem Maß von der Akzeptanz der Stellfläche abhängig. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass neben den kurzen Entfernungen zu den Quartiersgaragen vor allem die Eignung (hinsichtlich Belästigung, Emissionen, Aussehen, Einfügung in das gründerzeitliche Quartier, Sicherheit, etc.) des auszuwählenden Standortes ein wichtiges Kriterium ist. Dies gilt sowohl für die Bauphase als auch den späteren Betrieb der Anlage.
Im Rahmen eines Pilotprojektes sollen sodann Erfahrungen für eventuelle weitere Anlagen gewonnen werden.
Unter den Zielsetzungen, daß eine Quartiersgarage dazu dient,
- die Lebensqualität der Anwohner des Stadtteils zu erhöhen,
- den öffentlichen Straßenraum vom ruhenden Verkehr zu entlasten und im Sinne der Nahmobilität zu fördern,
- den Anwohnern ähnlich den Bestimmungen des Anwohnerparkens zur Verfügung zu stehen,
- in ihrem Nahbereich Aufwertungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum folgen zu lassen – ggf. unter Verwendung der Stellplatzablösemittel –,
und daß die Quartiersgarage nach Möglichkeit in einem Public-Private-Partnership sowie die Gestaltung des öffentlichen Raums ggf. unter Zuhilfenahme von Mitteln aus der Stellplatzablöse finanziert wird, möchte der Ortsbeirat nach weiterer standortbezogener Prüfung eine Quartiersgarage in Form eines Pilotprojektes im Nordend planen und ggf. errichten.
Der bereits seit einiger Zeit geführte Diskurs hat eine Vielzahl grundsätzlich denkbarer Standorte im Nordend zum Vorschein gebracht. Da aber die Akzeptanz durch die Bewohner des Stadtteils im wesentlichen vom Standort und der Ausgestaltung einer Quartiersgarage abhängt, ersucht der Ortsbeirat den Magistrat, daß keine Entscheidung über Standort und Art und Weise der Umsetzung ohne vorherige Beteiligung des Ortsbeirats 3 erfolgt. Der Ortsbeirat erwartet, daß er eng in alle Vor- und Detailplanungen eingebunden wird und Entscheidungen nur nach vorheriger Beteiligung getroffen werden.
Um den gewünschten Dialog über Standorte und Ausgestaltung mit dem Magistrat frühzeitig anzufachen und zu kanalisieren, möge der Ortsbeirat - dies vorausgeschickt - wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
zu prüfen und zu berichten, ob einer der im folgenden genannten Standorte für ein längerfristig angesetztes Pilotprojekt „Quartiersgarage im Nordend“ in der benannten Form genutzt werden kann:
1. Im Süden: Freies Gelände des Krankenhauses Maingau vom Roten Kreuz, Scheffelstraße 2-16, bzw. Mercatorstraße 25. Dieser Standort würde die weggefallenen Quartiersgaragen des Philanthropin wegen seine räumlichen Nähe weiterhin optimal ersetzen und eignet sich, sowohl zum Bau im Tiefbau als auch – in geringem Umfang - im Hochbau. Die stockenden Planungsgespräche mit dem Grundtückseigner sollten seitens des Magistrats unter Einbindung des Ortsbeirats unbedingt wieder aufgenommen werden.
2. Im Osten: Freies Schottergelände Friedberger Landstraße 8-12, das jetzt schon als oberflächiger Parkplatz genutzt wird. Der Standort könnte für Anwohner auf beiden Seiten der Friedberger Landstraße attraktiv sein. Er besitzt durch seine Nähe zum Maingau-Krankenhaus noch Ersetzungscharakter für das Philanthropin. Die vorhandene Wegebeziehung Mercatorstraße-Mauerweg (Fußgänger-Ampelanlage ist vorhanden) müßte aufgewertet werden. Eine Garage an dieser Stelle würde auch die östlich bis zur unteren Bergerstraße gelegenen engen Einbahnstraßen im Umfeld der Kneipenszene entlasten. Schließlich könnte durch Hochbauweise die Blockrandbebauung der Friedberger Landstraße geschlossen werden und eine Neuordnung des gesamten Areals um das Hessendenkmal und die untere Friedberger Landstraße einhergehen.
3. Im Zentrum des Nordends: Hinterhofgelände Eckenheimer Landstraße 85-91, bzw. Keplerstraße 8-12 (Brachgelände), das bereits jetzt als oberflächiger Parkplatz genutzt wird. Eine Bebauung des derzeit unterqualifiziert genutzten Hinterhofbereiches (Baracken und ungeordnetes Parken) mit einer Quartiersgarage in Kombination aus vor allem Tief- aber auch geringfügigem Hochbau (gedacht ist an intensive Begrünung, auch an trassierte Dachbegrünung, Stahlkonstruktion, etc.) könnte das Gelände aufwerten und nutzbar machen. Es sollte eine öffentlich nutzbare Wegebeziehung zwischen Keplerstraße und Eckenheimer Landstraße über das Gelände eingerichtet werden (Sozialkontrolle). Die Zufahrt sollte ausschließlich über die Eckenheimer Landstraße geregelt werden. Unter Einbezug der Unternehmen Merz Pharma, ALDI SÜD Frankfurt-Nordend, und Tengelmann könnte ein PPP-Projekt angedacht werden. Die Firmen könnten unter finanzieller Beteiligung an den Errichtungskosten in noch festzulegendem Maße an dieser Stelle in die Nutzergruppe einbezogen werden. Eine Entlastung und Aufwertung der Eckenheimer Landstraße und der Glauburgstraße soll im Anschluß einhergehen.
4. Im Norden: Unter dem straßenmittigen Grünstreifen der Rothschildallee zwischen Rohrbachstraße und Burgstraße. Eine Quartiersgarage in Form ausschließlich der Tiefgarage (ähnlich der unter 4.2 des Ergebnisberichts zu B 312 geschilderten Form) könnten Anwohner auf beiden Seiten (nördlich/südlich) der Allee nutzen. Der Standort wäre, was Zugang und Erreichbarkeit anbetrifft, bestens angeschlossen und eine Umsetzung hätte wenige Beeinträchtigungen für die direkten Anwohner. Erhaltung des Charakters der Allee mit Baumbepflanzung vorausgesetzt, würde die Maßnahme an dieser Stelle mit großer Wahrscheinlichkeit hohe Akzeptanz erzielen. Einhergehen soll der Bau mit einer endgültigen Umgestaltung und Aufwertung des Martin-Luther-Platz und seiner Umgebung („großer Wurf“).
Insbesondere bei den Standorten 2-4 bieten sich flankierende Aufwertungsmaßnahmen der angrenzenden Straßen und Plätze, die mit einer Befreiung/Entlastung vom ruhenden Verkehr einhergehen sollte, an. Die unter 1-4 genannten Standorte sind vorrangig, zueinander jedoch gleichwertig für das Pilotprojekt Nordend in den Blick zu nehmen.
Für den Bericht sollte nunmehr die im Ergebnisbericht „Quartiersgaragen Frankfurt am Main“ vom Feb. 2006 zu B312/06, Punkt 2.4 genannte Erfassung und Analyse der tatsächlich im Einzugsbereich lebenden Einwohner, die Analyse des Stellplatzangebotes und die der Nachfrage sowie der Nutzungsstrukturen im direkten Umfeld“ für die vorgenannten Standorte durchgeführt werden.
Der schriftliche Bericht soll vor einer Entscheidung der nächsten Stufe mit dem Ortsbeirat in öffentlicher Sitzung detailliert diskutiert werden.
Antragsteller:
Ergebnis:
6. Sitzung des OBR 3 am 05.10.2006, TO I, TOP 4
Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OF 83/3 getrennt abgestimmt.
Beschluss:
Anregung an den Magistrat OM 495 2006
Auskunftsersuchen V 149 2006
1.
Die Vorlage OF 48/3 wurde zurückgezogen.
2.
Die Vorlage OF 83/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
3.
Die Vorlage B 312 dient zur Kenntnis.
4.
Die Vorlage OF 84/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) Ziffer 2. des Antragstextes wie folgt lautet: "Gibt es eine detaillierte Analyse in Bezug auf die Machbarkeit, die Gestaltungsmöglichkeiten, den Bedarf und die Wirtschaftlichkeit der drei Standorte für Quartiersgaragen im Nordend (Schottergelände Friedberger Landstraße, Rothschildallee und Maingaukrankenhaus) unter besonderer Berücksichtigung des Krankenhausgeländes Maingau-Krankenhaus?" b) in Ziffer 4. des Antragstextes vor dem Wort "Philanthropin" die Worte "Parken am" eingefügt werden.
Abstimmung:
zu 2.
zu Ziffer 1.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE.WASG gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu Ziffer 3.: GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE.WASG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu Ziffer 4.: GRÜNE, CDU und 3 SPD gegen 1 LINKE.WASG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 SPD und 1 LINKE.WASG (= Enthaltung) Im Anschluss wird über die gesamte Vorlage OF 83/3 wie folgt abgestimmt: GRÜNE und CDU gegen SPD, 1 LINKE.WASG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE.WASG (= Enthaltung)
zu 3.
GRÜNE, CDU, SPD und LINKE.WASG gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
zu 4.
Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 LINKE.WASG
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: Protokollerklärung der SPD-Fraktion: Die SPD-Fraktion lehnt die Vorlage OF 83/3 insgesamt ab, da die antragstellenden Parteien die von der SPD vorgeschlagene Änderung zu Punkt 3. (nur Quartiersgarage in Tiefbauweise, keine Öffnung für Kunden von ALDI und Tengelmann) nicht übernommen haben.

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