Nachtflugverbot nicht durch EU-Parlament kaputtmachen lassen
Der Antrag OF 257/6 wurde eingereicht am 30.01.2012
Antrag:
Nachtflugverbot nicht durch EU-Parlament kaputtmachen lassen
Der oberste Gerichtshof des Landes Hessen hat ein Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen verhängt. Nur so sei ein Ausgleich für die Bevölkerung, die durch die neue Landebahn einem erheblich gestiegenen Fluglärm ausgesetzt wird, zu erreichen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Möglichkeit, die Menschen wenigstens in der Nacht vor dem Fluglärm zu schützen, durch eine geplante Verordnung der EU unmöglich gemacht wird. Es ist aber Beschlusslage der Stadt Frankfurt am Main, dass man sich für ein Nachtflugverbot einsetzt.
Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 6 beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. Direkt bei der EU (Fraktionen) die Gründe der Stadt Frankfurt vorzutragen, wieso ein Nachtflugverbot hier unverzichtbar ist.
2. Bei der Landes- sowie bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass diese sich bei den europäischen Gremien für die Möglichkeit eines dauerhaften Nachtflugverbots einsetzen.
Die derzeit diskutierte EU-Vorlage würde einseitig die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Nachtflüge betonen und diesen Vorrang über die Vermeidung von Gesundheitsgefahren und Wertminderung von Wohneigentum verleihen. Dies wäre eine Katastrophe für eine vom Fluglärm derart geplagte Region wie Frankfurt und darf auf keinen Fall geschehen!
Auch wenn die EU weit weg zu sein scheint, diese Auswirkungen wären hier in Frankfurt sehr konkret, deswegen muss der Magistrat der Stadt Frankfurt alles tun, sich dem entgegen zu stemmen.
Ergebnis:
8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 12
Beschluss:
Anregung OA 141 2012
Die Vorlage OF 257/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme

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