Messung und Erfassung von Fein- und Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den Gefährdungen der Bevölkerung durch diese Emissionen hier: 07-N(kurz), RWY07 und RWY25 über Ginn
Der Antrag OF 272/9 wurde eingereicht am 07.02.2012
Antrag:
Messung und Erfassung von Fein- und Feinststaub unter den Flugrouten des Frankfurter Flughafens über Frankfurter Stadtgebiet und Erstellung einer Studie zu den Gefährdungen der Bevölkerung durch diese Emissionen hier: 07-N(kurz), RWY07 und RWY25 über Ginnheim, Eschersheim, Dornbusch
Der Ortsbeirat wolle beschließen,
die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
der Magistrat wird beauftragt
ein Gutachten zu den Fein- und Feinststaubbelastungen unter den Flugrouten von und zum
Frankfurter Flughafen über dem Frankfurter Stadtgebiet zu erstellen und dazu an ausgewählten Stellen im Stadtgebiet, hier Frankfurt-Ginnheim, Eschersheim, Dornbusch, dauerhafte Meßstellen für Fein- und Feinststaub einzurichten, um die Entwicklung dieser Belastungen zu dokumentieren, damit ggf. eine Gefährdung der Bürger verhindert werden kann. Die beigefügte Studie der BI Liesing zum Teil mit Statistikmaterial der Österreichischen Bundesregierung zeigt deutlich die Gefährdung der Anwohner eines Flughafens.
In Frankfurt werden Umweltzonen für KFZ eingerichtet, während der Flugverkehr ungehindert
weiter neben dem zunehmenden Fluglärm seine hochgiftigen Emissionen tonnenweise über der Bevölkerung im Feinststaubbereich emittieren darf. Schon heute kann Frankfurt die gesetzlichen Vorgaben zur Feinstaubbelastung nicht einhalten, während die für die Gesundheit der Bevölkerung noch viel gefährlicheren Feinststaubbelastungen überhaupt nicht gemessen werden. Da nach der Liesinger Studie die Feinststaubbelastungen einen sehr großen Anteil an den Belastungen insgesamt haben, sind in Anbetracht der geplanten Steigerung des Flugverkehrs in Frankfurt am Main die Fein- und Feinststaubbelastungen durch den Flugverkehr im Frankfurter Stadtgebiet heute und für die Zukunft zu dokumentieren und der Magistrat ist verpflichtet, die Bevölkerung gemäß Artikel 2 GG, Abs. 1 und 2 vor lebensbedrohenden oder die Gesundheit bedrohenden Gefahren zu schützen.
Ergebnis:
8. Sitzung des OBR 9 am 23.02.2012, TO I, TOP 17
Beschluss:
Die Vorlage OF 272/9 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP

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