Keine Kürzungen bei der Lehrerversorgung für die Inklusion an den Schulen im Ortsbezirk
Der Antrag OF 137/8 wurde eingereicht am 31.01.2012
Antrag:
Keine Kürzungen bei der Lehrerversorgung für die Inklusion an den Schulen im Ortsbezirk
Der Ortsbeirat 8 möge beschließen:
Wie der Ortsbeirat erfahren hat und wie der Presse zu entnehmen ist, soll die Lehrerzuweisung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogische Förderung gekürzt werden. Dies hätte unter anderem zur Folge,
- dass Schülerinnen und Schüler, die bisher den Gemeinsamen Unterricht an der Ernst-Reuter-Schule II besucht haben, nach dem 9. Schuljahr auf eine Förderschule wechseln müssen und mit dem dann erreichten Schulabschluss Probleme auf dem Lehrstellenmarkt haben werden, und
- dass die Frequenzminderung (Klassengröße) von 27 Schülerinnen und Schüler auf 23 entfällt. Dies hat erhebliche Folgen für eine angemessene pädagogische Gestaltung des Unterrichts und führt vor allem zur Beeinträchtigung der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf.
Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat;
Die Stadt soll sich als Schulträger zusammen mit dem Staatlichen Schulamt beim Hessischen Kultusministerium auch vor dem Hintergrund der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen, die den gemeinsamen Unterricht für behinderte und nicht behinderte Kinder vorschreibt und die von der Bunderregierung ratifiziert wurde, dafür einsetzen, dass im Interesse der Einführung der Inklusion - im Sinne der Fortführung des gemeinsamen Unterrichts - und der damit verbundenen angemessenen Förderung von Schülerinnen und Schülern keine Kürzungen bei der Lehrerzuweisung vorgenommen werden.
Ergebnis:
8. Sitzung des OBR 8 am 16.02.2012, TO I, TOP 20
Beschluss:
Anregung an den Magistrat OM 910 2012
Die Vorlage OF 137/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
bei vier Enthaltungen CDU

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