Emissionen der Flugzeuge in der Einflugschneise messen!
Der Antrag OF 259/6 wurde eingereicht am 30.01.2012
Antrag:
Emissionen der Flugzeuge in der Einflugschneise messen!
Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich Schwanheim und Goldstein ausführliche Messungen durchführen zu lassen, um den zusätzlichen Schadstoffeintrag, der durch die Anflüge auf die Landebahn Nordwest entsteht, zu erfassen. Um die durch die Flugzeuge verursachte Belastung von der Hintergrundbelastung zu trennen, sind auch Schlüsselkomponenten der Flugzeugabgase, wie zum Beispiel bestimmte Kohlenwasserstoffe, zu messen. Die Messungen sollten ferner die olfaktorische (durch den Geruchssinn wahrnehmbare) Komponente der Flugzeugemissionen registrieren.
Der Ortsbeirat 5 hat, auf Grund eines gemeinsamen Antrags von Grünen und CDU, solche Messungen für Niederrad, Sachsenhausen und Oberrad gefordert. Doch auch Goldstein und Schwanheim sind von den Emissionen der auf der neuen Landebahn landenden Flugzeuge betroffen, die Stadtteile im Ortsbezirk 6 liegen sogar noch viel näher an der Landebahn als die im Ortsbezirk 5.
Als Begründung für die Messungen wird vom Ortsbeirat 5 vorgebracht, dass die Richtigkeit der Gutachten, die zur Genehmigung des Flughafenausbaus erstellt wurden, ohne Messungen nicht überprüft werden könnten. Um zu verhindern, dass sich der Flughafenbetreiber bei solch wichtigen Schadstoffen wie den Stickoxiden hinter anderen Verursachern wie dem Straßenverkehr verstecken kann, sollten auch solche Stoffe (Kohlenwasserstoffe), die nur durch die Flugzeuge verursacht werden, erfasst werden.
Beim Lärm sind die Belastungen durch die neue Landebahn offensichtlich größer, als vorher berechnet. Es sollte nun überprüft werden, ob dies auch bei den Schadstoffen der Fall ist, und zwar auch auf dem Gebiet des näher zur Landebahn liegenden Ortsbezirks 6.
Ergebnis:
8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 14
Beschluss:
Anregung OA 142 2012
Die Vorlage OF 259/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme

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