Bewohnerparken in Bockenheim
Der Antrag OF 518/2 wurde eingereicht am 26.08.2010
Antrag:
Bewohnerparken in Bockenheim
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, im folgenden Bereich zwei Zonen für Bewohnerparken in Bockenheim einzurichten:
Nördliche Grenze: Sophienstraße/ Ginnheimer Straße
Östliche Grenze: Gräfstraße
Südliche Grenze: Adalbertstraße
Südwestliche Grenze: Bahnlinie (Main-Weser-Bahn)
Zur Verdeutlichung siehe schraffierten Bereich des Stadtplans (Seite2).
Als Grenze zwischen den beiden Bereichen dient die Leipziger Straße, die selbst vom Bewohnerparken befreit ist.
Im Bockenheim existiert bis auf einen Bereich (Zone 12) südlich der Adalbertsraße, bis hin zur Theodor-Heuss-Allee kein Bewohnerparken. Gerade im Kern von von Bockenheim herrscht Parkplatznot für die Bewohner. Besonders betroffen sind die Bereiche um die Konrad-Broßwitz-Straße und rund um die Schloßstraße, die einen hohen Parkdruck haben. Bockenheim hat eine ähnliche Bewohnerdichte wie das Nordend, das schon lange von den Vorteilen des Bewohnerparkens profitiert. Deshalb ist es an der Zeit auch in Bockenheim ein Bewohnerparken einzurichten.
Stadtplan:
Bewohnerparken = Schraffierter Bereich
Ergebnis:
48. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2010, TO I, TOP 8
Beschluss:
Anregung an den Magistrat OM 4543 2010
1.
Die Vorlage OF 503/2 wurde zurückgezogen.
2.
Die Vorlage OF 513/2 wurde zurückgezogen.
3.
Die Vorlage OF 518/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, im folgenden Bereich zwei Zonen für Bewohnerparken in Bockenheim einzurichten: Nördliche Grenze: Ginnheimer Landstraße/Zeppelinallee Östliche Grenze: Gräfstraße Südliche Grenze: Adalbertstraße Südwestliche Grenze: Bahnlinie (Main-Weser-Bahn) Zur Verdeutlichung siehe schraffierten Bereich des Stadtplans. Als Grenze zwischen den beiden Bereichen soll die Leipziger Straße dienen, für die das Bewohnerparken nicht gelten soll. Das Bewohnerparken soll für die Zeit von 8.00 bis 10.00 Uhr und von 16.00 bis 20.00 Uhr eingerichtet werden."
Abstimmung:
zu 3.
Einstimmige Annahme

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