Betriebszeitbeschränkungen
Der Antrag OF 89/16 wurde eingereicht am 05.01.2012
Antrag:
Betriebszeitbeschränkungen
Der Ortsbeirat möge beschließen,
die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung hat gegenüber dem Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG erhebliche Bedenken aus den folgenden Gründen:
- die Umsetzung des vom Hessischen Landtag für den Frankfurter Flughafen beschlossenen Nachtflugverbots kann durch diese EU-Gesetzgebung verhindert werden;
- die Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Nachtflugver- bot auch bei einer Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgerichts könnten damit ins Leere laufen;
- die standortspezifischen Bedingungen am und um den Flughafen herum werden durch diese EU-Gesetzgebung nicht im notwendigen Umfang berücksichtigt und damit die Fluglärmbelastung in bestehenden Wohnsiedlungen nicht wie für den Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlich begrenzt werden könnte;
- dadurch die Interessen der Luftverkehrswirtschaft in unzulässiger Weise gegenüber den Belangen der Wohnbevölkerung rund um den Flughafen bevorzugt werden.
2. Statt dieser für die Stadt Frankfurt nicht akzeptablen Bedingungen wird der Magistrat gebeten sich bei der Landes- und Bundesregierung dafür einzusetzen, dass diese bei der Europäischen Kommission darauf hinzuwirken, dass die folgenden Forderungen berücksichtigt werden: - Bei Lärmminderungsmaßnahmen und Betriebszeitbeschränkungen ist nicht primär die Kosteneffizienz zu berücksichtigen. Die Vermeidung von Gesundheitsschädigungen und Eigentumsverluste der Fluglärmbetroffenen sind vorrangig zu behandeln.
- Sie sind stets standortspezifisch festzulegen und daher nicht dem Wettbewerb unter den Flughäfen zugänglich. - Betriebszeitbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sind auch keine Wettbewerbsbeschränkung, da sie für alle Wettbewerber am Flughafen gleichermaßen gelten. - Aus Gründen der Vernetzung der europäischen Flughäfen dürfen keine Betriebszeitbeschränkungen aufgehoben werden.
All diese Forderungen stehen so nicht in der oben genannten Neufassung der Richtlinie und hätten zur Folge, dass über die EU sämtliche nationalen Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung vor Lärm und Gesundheitsgefahren gekippt werden können. Das ist für die Stadt Frankfurt am Main und Bergen-Enkheim nicht hinnehmbar.
Ergebnis:
7. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2012, TO I, TOP 9
Die Vorlage OF 89/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt.
Beschluss:
Anregung OA 123 2012
1.
Die Vorlage OF 83/16 wird durch die Annahme der Vorlage OA 123 für erledigt erklärt.
2.
Die Vorlage OF 89/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor, Punkt 1., 4. Spiegelstrich, nach dem Wort "Wohnbevölkerung" die Worte "insbesondere in Bergen-Enkheim" eingefügt werden.
Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme
zu 2.
Einstimmige Annahme

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