Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
Der Antrag OF 1198/5 wurde eingereicht am 18.11.2010
Antrag:
Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
Der Magistrat wird gebeten, die Radwegbenutzungspflicht
a. in der Deutschordensstraße Richtung Süden zwischen Heinrich Hoffmann Straße und Beginn des separaten Radweges vor der Haltestelle Niederräder Landstraße
b. in der Schweizer Straße Richtung Norden zwischen Metzlerstraße und Beginn des Radstreifens kurz vor dem Schaumainkai aufzuheben.
Der Schilder 240 bzw. 241 sind dem entsprechend zu entfernen.
Zu a. Der gemeinsame Geh- und Radweg in der Deutschordensstraße ist in dem genannten Abschnitt weder für Fußgänger noch für Radfahrer zumutbar. Im Gegensatz zum weiter nördlichen Abschnitt, in dem durch Längsparken eine für alle Verkehrsteilnehmer übersichtliche und komfortable Situation besteht, ist hier bei nur 2,40 m Geh-und Radwegbreite wegen der starken Frequentierung und der Kurve besonders für Fußgänger eine unhaltbare Situation entstanden.
Zu b. Es ist nicht vermittelbar, daß Radfahrer, die auf der Schweizer Straße bis zur Metzlerstraße gemeinsam mit dem Kfz Verkehr fahren, dann plötzlich von der Straße weg auf den Gehweg fahren sollen, ehe sie 100 Meter weiter wieder auf die Straße zurückgeführt werden.
Radfahrer die dies wünschen, können jeweils weiterhin den dann nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg befahren. Dazu wird im ersten Fall das Zeichen 239 Gehweg mit dem Zusatz Radfahrer frei aufgestellt.
Ergebnis:
48. Sitzung des OBR 5 am 03.12.2010, TO I, TOP 22
Beschluss:
Anregung an den Magistrat OM 4839 2010
Die Vorlage OF 1198/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
3 SPD, GRÜNE, FAG, FDP und LINKE. gegen CDU, 1 SPD und fraktionslos (= Ablehnung)

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