A"66 " Erhalt bzw" Neugestaltung des Grünzuges am Erlenbruch
Der Antrag OF 239/11 wurde eingereicht am 03.06.2008
Antrag:
A 66 - Erhalt bzw. Neugestaltung des Grünzuges am Erlenbruch
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
1. Bei der technischen Ausführungsplanung des Riederwaldtunnels darauf hinzuwirken,
dass der lineare Gehölzbestand nördlich des geplanten Tunnels entlang des Zaunes der Kleingartenanlage zwischen Haenischstraße und Flinschstraße sowie im weiteren Verlauf
die Kastanienreihe bis zu den ehemaligen Hafenbahngleisen durch das Verschieben der
Tunnelgradienten um wenige Meter nach Süden erhalten bleibt. Während des Baus sind
entsprechende Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und Bewässerungen vorzu-
sehen, um den Gehölzbestand zu erhalten. 2. Weiterhin muss der Magistrat dafür sorgen, dass nach dem Autobahnbau auf und neben
der Tunneldecke unter Einbeziehung des unter Ziffer 1 genannten Gehölzbestandes ein
Grünzug im heutigen Verlauf wiederhergestellt wird, der mindestens die Breite des
heutigen Grünzuges hat.
Der Landschaftspflegerische Begleitplan zur Planfeststellung sieht vor, von den heute vorhandenen vier Baum- und Gehölzreihen zwischen Riederwald-Siedlung und Vatterstraße-Bebauung drei ersatzlos zu beseitigen. Nur noch die Baumreihe vor der Häuserzeile am Erlenbruch (1. Reihe) soll verbleiben. Neben den Kastanien zwischen Straße und U-Bahn (2. Reihe) und den Bäumen am Rad- und Fußweg nördlich der U-Bahn (3. Reihe) soll vor allem der dichte Baum- und Heckenbestand, der sich entlang des Zauns der Kleingartenanlage zur Bebauung Vatterstraße befindet (4. Reihe), gerodet werden.
Nach dem Bau der Autobahn sollen die Gehölzstrukturen (2, 3 und 4) nicht wiederhergestellt werden. Vor allem die dichte Gehölzreihe vor der Bebauung Vatterstraße hat heraus-
ragende Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild der Riederwald-Siedlung
sowie als ökologische Leitlinie. Die Gehölzreihe gibt dem Grünzug seine Gestalt und Wertigkeit, sie verdeckt den freien Blick auf die Häuser an der Vatterstraße (bzw. schützt diese vor Emissionen der Straße „Am Erlenbruch“), sie hat wichtige staubfilternde und klimatische Wirkungen, und stellt eine einzigartige Biotopvernetzungsstruktur
zwischen Riederwald/Ostpark und den Waldgebieten im Frankfurter Osten dar,
die für Fledermäuse und Vögel unverzichtbar ist. Diese Gehölzstruktur einschließlich der Kastanienreihe östlich der Flinschstraße können erhalten werden, wenn der Tunnel nur wenige Meter nach Süden verschoben wird. Da die technische Ausführungsplanung für den Bau des Tunnels erst jetzt erstellt wird, kann die Forderung auch nach der Planfeststellung berücksichtigt werden. Für die Verschiebung einer Trasse um wenige Meter
bedarf es keiner Änderung der Planfeststellung, weil kein anderer Grundstücks-
eigentümer betroffen wird und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die weitere Gestaltung auf der Oberfläche des Tunnels obliegt der Stadt Frankfurt allein. Die Planfeststellung lässt hier alle Möglichkeiten offen und ist nicht abschließend. Daher muss der Magistrat frühzeitig darauf hinwirken, den heute vorhandenen Grünzug zwischen U-Bahn und Zaun unter Einbeziehung der oben genannten Gehölzreihe in seiner heutigen Breite wiederherzustellen. Der Gestaltungsplan in der Planfeststellung sieht lediglich einen schmalen Kiesweg entlang des Zaunes vor – dort, wo heute die Gehölzreihe steht. Anschließen folgen südlich die U-Bahn und die Straße „Am Erlenbruch“. Wiesen und Baumpflanzungen sind nicht mehr geplant. Der Erlenbruch-Grünzug würde vollständig entfallen.
Im Hinblick auf die herausragende Bedeutung des Grünzuges als Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Grünzüge und Grüngürtel“, als wichtiger Rad- und Fußweg zwischen Bornheim/Innenstadt und den östlichen Naherholungs-
gebieten und als Erholungsraum für die Riederwälder muss der Grünzug
mindestens in seiner heutigen Dimension wiederhergestellt werden.
Ergebnis:
23. Sitzung des OBR 11 am 18.08.2008, TO I, TOP 8
Beschluss:
Anregung OA 716 2008
Die Vorlage OF 239/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme

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